Verhandlungsverfahren SWIFT Service Bureau Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-LR-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 80
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rentenbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren SWIFT Service Bureau
Die Rentenbank sucht ein SWIFT Service Bureau, welches alle erforderlichen Services von SWIFT unterstützt und dabei gängige MT- und ISO20022-Formate für eingehende und ausgehende Zahlungen im Bereich SEPA, T2 und SWIFT verwendet.
Landwirtschaftliche Rentenbank Theodor-Heuss-Allee 80 60486 Frankfurt
Das SWIFT Service Bureau ermöglicht Kreditinstituten eine sichere und effiziente Kommunikation mit anderen Banken weltweit. Es stellt eine Anbindung an das SWIFT-Netzwerk zur Verfügung, über welches Banken, Finanzinstitute und Unternehmen SWIFT-Nachrichten senden und empfangen können, um Zahlungen abzuwickeln und um am SEPA- und am T2-Zahlungsverkehr teilzunehmen. Die Nutzung eines SWIFT Service Bureaus ermöglicht Unternehmen eine Kostenreduktion, die Erfüllung von Compliance-Anforderungen und gewährleistet die globale Interoperabilität.
Die Rentenbank sucht ein SWIFT Service Bureau, welches alle erforderlichen Services von SWIFT unterstützt und dabei gängige MT- und ISO20022-Formate für eingehende und ausgehende Zahlungen im Bereich SEPA, T2 und SWIFT verwendet.
Die Bank präferiert den Einsatz von Standardlösungen und -software. Insbesondere bei der Übermittlung gängiger Zahlungen und Nachrichten im Bereich SEPA, SWIFT und T2 sollen branchenweite Standards eingehalten werden. Das SWIFT Service Bureau soll aktiv zukünftige Marktentwicklungen und regulatorische Vorgaben umsetzen und gegebenenfalls auf Kundenanforderungen reagieren können. Zusätzlich verfügt es über die erforderliche Expertise und die Erfahrung, um die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur erfolgreich umzusetzen. Die Rentenbank ist an einer dauerhaften Lösung interessiert.
Zu den Anforderungen, die das SWIFT Service Bureau erfüllen muss, gehören unter anderem folgende:
- Es ist als "Certified" und "Compliant" im "SWIFT Service Bureau Directory" für Europa aufgeführt.
- Rechenzentrum und Notfallrechenzentrum sind in der EU.
- Es bietet eine Lösung ohne Public Cloud an.
- Es erfüllt die im Leistungskatalog aufgeführten technischen und fachlichen Anforderungen hinsichtlich Qualität und Leistung.
- Es erfüllt alle Anforderungen an wesentliche Auslagerungen gem. KWG §25b. inklusive der Einhaltung der Kontrollpflichten und Berichtspflichten.
- Der gesamte Austausch (SWIFT-Nachrichten, Zahlungsdateien) zwischen der Bank und dem SWIFT Service Bureau wird über IBM MQ dargestellt.
- Das SWIFT Service Bureau erfüllt alle Anforderungen an die Informationssicherheit.
- Es berät die Rentenbank in allen Phasen des Einführungsprojekts.
- Das SWIFT Service Bureau muss fachlichen und technischen Support in Deutsch während der gesamten Kooperation anbieten.
Weitere Details werden nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung (siehe Ziffer VI.3) zur Verfügung gestellt.
jeweils um ein weiteres Jahr, max. 6 Jahre
Auswahlkriterium 1: Bonität 12 Punkte
Ausgezeichnete Bonität (Bsp. Creditreform < 150 Kennziffer (Risikoindikator 1) 12 Punkte
Sehr gute Bonität (Bsp. Creditreform: 150 bis 199 Kennziffer (Risikoindikator 2+) 10 Punkte
Gute Bonität (Bsp. Creditreform: 200 bis 249 Kennziffer (Risikoindikator 2-) 8 Punkte
Mittlere Bonität (Bsp. Creditreform: 250 bis 299 Kennziffer (Risikoindikator 3+) 4 Punkte
Schwache Bonität (Bsp. Creditreform: 300 Kennziffer) Ausschluss
Auswahlkriterium 2: Umsatz 6 Punkte
< 500TEUR (Ausschluss)
ab 500TEUR 2 Punkte
ab 1 Mio EUR 4 Punkte
ab 3 Mio EUR 6 Punkte
Auswahlkriterium 3: von SWIFT zertifizierte Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 5 Punkte
< 2 Mitarbeiter (Ausschluss)
2 Mitarbeiter 3 Punkte
3 Mitarbeiter 4 Punkte
ab 4 Mitarbeiter 5 Punkte
Auswahlkriterium 4: SEPA und T2 Anbindungen 12 Punkte
< 3 aktive SEPA und T2 Anbindungen von Banken (Ausschluss)
ab 3 aktive SEPA und T2 Anbindungen von Banken 4 Punkte
ab 5 aktive SEPA und T2 Anbindungen von Banken 8 Punkte
ab 7 aktive SEPA und T2 Anbindungen von Banken 10 Punkte
ab 10 aktive SEPA und T2 Anbindungen von Banken 12 Punkte
Auswahlkriterium 5: Referenzen 15 Punkte
0 wertungsfähige Referenz (Ausschluss)
1 wertungsfähige Referenz 5 Punkte
2 wertungsfähige Referenzen 10 Punkte
3 wertungsfähige Referenzen 15 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das SWIFT Service Bureau ist als "Certified" und "Compliant" im "SWIFT Service Bureau Directory" für Europa aufgeführt" (Mindestanforderung)
Jahresumsatz
Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der dem SWIFT Service Bureau zuzuordnen ist. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sollen die Angaben von jedem Mitglied der BG vorgelegt werden.
Bonität
Bonität nachgewiesen durch eine Wirtschaftsauskunft (durch Creditreform - oder gleichwertiger Auskunftsdienst) nicht älter als 6 Monate (Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist)
- Mindestjahresumsatz [Betrag gelöscht] Euro
- Mittlere Bonität (Bsp. Creditreform: 250 bis 299 Kennziffer (Risikoindikator 3+)
Personelle Leistungsfähigkeit
Durchschnittliche jährliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, die von SWIFT zertifiziert sind, aus den letzten drei Kalenderjahren
Anzahl der zum Zeitpunkt des Ende der Teilnahmefrist aktiven SEPA und T2 Anbindungen von Finanzinstituten / Finanzdienstleistern
(Voraussetzung: Es werden die gängigen MT- und ISO 20022-Formate für die Abwicklung von SEPA, T2 und SWIFT Zahlungen im Eingang und Ausgang verwendet)
Referenzen
Vergleichbare Referenzprojekte der letzten 4 Jahre
- Mindestens 3 Aktive SEPA- und T2 Anbindungen
- Mindestens 2 von SWIFT zertifizierte Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Mindestens eine wertungsfähige Referenz. Wertungsfähig ist eine Referenz, die mindestens folgendes erfüllt: damit die
- Es handelt sich um eine wesentliche Auslagerung gem. KWG §25b. seitens der Bank.
- Das SWIFT Service Bureau erfüllt dabei alle Anforderungen inklusive der Einhaltung der Kontrollpflichten und Berichtspflichten.
- Vor Ablauf der Teilnahmefrist wurde mindestens der Beginn des Regelbetriebs ("go live" oder vergleichbar) erreicht.
- Nicht älter als 4 Jahre (Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) bei welchen Finanzinstitute / Finanzdienstleister an die Swift-Infrastruktur angebunden wurden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen werden nur die Unternehmen freigeschaltet und haben Zugang zu den Vergabeunterlagen, die vorab an eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Das entsprechende Formular muss ebenfalls über angefordert werden.
Bitte verwenden Sie für die Abgabe des Teilnahmeantrags das ebenfalls mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formular.
Auskünfte zu Ausschussgründen
Der Bewerber/ der bevollmächtigte Vertreter der BG hat die nachfolgenden Erklärungen abzugeben.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zu § 124 GWB, ggf. Nachweise für eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
- Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA6Q32
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.