Verhandlungsverfahren SWIFT Service Bureau Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-LR-0003

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftliche Rentenbank
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 80
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rentenbank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNA6Q32/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNA6Q32
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verhandlungsverfahren SWIFT Service Bureau

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-LR-0003
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Rentenbank sucht ein SWIFT Service Bureau, welches alle erforderlichen Services von SWIFT unterstützt und dabei gängige MT- und ISO20022-Formate für eingehende und ausgehende Zahlungen im Bereich SEPA, T2 und SWIFT verwendet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66115000 Internationaler Zahlungstransfer
66172000 Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften
66133000 Bearbeitung und Clearing
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landwirtschaftliche Rentenbank Theodor-Heuss-Allee 80 60486 Frankfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das SWIFT Service Bureau ermöglicht Kreditinstituten eine sichere und effiziente Kommunikation mit anderen Banken weltweit. Es stellt eine Anbindung an das SWIFT-Netzwerk zur Verfügung, über welches Banken, Finanzinstitute und Unternehmen SWIFT-Nachrichten senden und empfangen können, um Zahlungen abzuwickeln und um am SEPA- und am T2-Zahlungsverkehr teilzunehmen. Die Nutzung eines SWIFT Service Bureaus ermöglicht Unternehmen eine Kostenreduktion, die Erfüllung von Compliance-Anforderungen und gewährleistet die globale Interoperabilität.

Die Rentenbank sucht ein SWIFT Service Bureau, welches alle erforderlichen Services von SWIFT unterstützt und dabei gängige MT- und ISO20022-Formate für eingehende und ausgehende Zahlungen im Bereich SEPA, T2 und SWIFT verwendet.

Die Bank präferiert den Einsatz von Standardlösungen und -software. Insbesondere bei der Übermittlung gängiger Zahlungen und Nachrichten im Bereich SEPA, SWIFT und T2 sollen branchenweite Standards eingehalten werden. Das SWIFT Service Bureau soll aktiv zukünftige Marktentwicklungen und regulatorische Vorgaben umsetzen und gegebenenfalls auf Kundenanforderungen reagieren können. Zusätzlich verfügt es über die erforderliche Expertise und die Erfahrung, um die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur erfolgreich umzusetzen. Die Rentenbank ist an einer dauerhaften Lösung interessiert.

Zu den Anforderungen, die das SWIFT Service Bureau erfüllen muss, gehören unter anderem folgende:

- Es ist als "Certified" und "Compliant" im "SWIFT Service Bureau Directory" für Europa aufgeführt.

- Rechenzentrum und Notfallrechenzentrum sind in der EU.

- Es bietet eine Lösung ohne Public Cloud an.

- Es erfüllt die im Leistungskatalog aufgeführten technischen und fachlichen Anforderungen hinsichtlich Qualität und Leistung.

- Es erfüllt alle Anforderungen an wesentliche Auslagerungen gem. KWG §25b. inklusive der Einhaltung der Kontrollpflichten und Berichtspflichten.

- Der gesamte Austausch (SWIFT-Nachrichten, Zahlungsdateien) zwischen der Bank und dem SWIFT Service Bureau wird über IBM MQ dargestellt.

- Das SWIFT Service Bureau erfüllt alle Anforderungen an die Informationssicherheit.

- Es berät die Rentenbank in allen Phasen des Einführungsprojekts.

- Das SWIFT Service Bureau muss fachlichen und technischen Support in Deutsch während der gesamten Kooperation anbieten.

Weitere Details werden nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung (siehe Ziffer VI.3) zur Verfügung gestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

jeweils um ein weiteres Jahr, max. 6 Jahre

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Auswahlkriterium 1: Bonität 12 Punkte

Ausgezeichnete Bonität (Bsp. Creditreform < 150 Kennziffer (Risikoindikator 1) 12 Punkte

Sehr gute Bonität (Bsp. Creditreform: 150 bis 199 Kennziffer (Risikoindikator 2+) 10 Punkte

Gute Bonität (Bsp. Creditreform: 200 bis 249 Kennziffer (Risikoindikator 2-) 8 Punkte

Mittlere Bonität (Bsp. Creditreform: 250 bis 299 Kennziffer (Risikoindikator 3+) 4 Punkte

Schwache Bonität (Bsp. Creditreform: 300 Kennziffer) Ausschluss

Auswahlkriterium 2: Umsatz 6 Punkte

< 500TEUR (Ausschluss)

ab 500TEUR 2 Punkte

ab 1 Mio EUR 4 Punkte

ab 3 Mio EUR 6 Punkte

Auswahlkriterium 3: von SWIFT zertifizierte Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 5 Punkte

< 2 Mitarbeiter (Ausschluss)

2 Mitarbeiter 3 Punkte

3 Mitarbeiter 4 Punkte

ab 4 Mitarbeiter 5 Punkte

Auswahlkriterium 4: SEPA und T2 Anbindungen 12 Punkte

< 3 aktive SEPA und T2 Anbindungen von Banken (Ausschluss)

ab 3 aktive SEPA und T2 Anbindungen von Banken 4 Punkte

ab 5 aktive SEPA und T2 Anbindungen von Banken 8 Punkte

ab 7 aktive SEPA und T2 Anbindungen von Banken 10 Punkte

ab 10 aktive SEPA und T2 Anbindungen von Banken 12 Punkte

Auswahlkriterium 5: Referenzen 15 Punkte

0 wertungsfähige Referenz (Ausschluss)

1 wertungsfähige Referenz 5 Punkte

2 wertungsfähige Referenzen 10 Punkte

3 wertungsfähige Referenzen 15 Punkte

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Das SWIFT Service Bureau ist als "Certified" und "Compliant" im "SWIFT Service Bureau Directory" für Europa aufgeführt" (Mindestanforderung)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jahresumsatz

Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der dem SWIFT Service Bureau zuzuordnen ist. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sollen die Angaben von jedem Mitglied der BG vorgelegt werden.

Bonität

Bonität nachgewiesen durch eine Wirtschaftsauskunft (durch Creditreform - oder gleichwertiger Auskunftsdienst) nicht älter als 6 Monate (Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Mindestjahresumsatz [Betrag gelöscht] Euro

- Mittlere Bonität (Bsp. Creditreform: 250 bis 299 Kennziffer (Risikoindikator 3+)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Personelle Leistungsfähigkeit

Durchschnittliche jährliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, die von SWIFT zertifiziert sind, aus den letzten drei Kalenderjahren

Anzahl der zum Zeitpunkt des Ende der Teilnahmefrist aktiven SEPA und T2 Anbindungen von Finanzinstituten / Finanzdienstleistern

(Voraussetzung: Es werden die gängigen MT- und ISO 20022-Formate für die Abwicklung von SEPA, T2 und SWIFT Zahlungen im Eingang und Ausgang verwendet)

Referenzen

Vergleichbare Referenzprojekte der letzten 4 Jahre

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Mindestens 3 Aktive SEPA- und T2 Anbindungen

- Mindestens 2 von SWIFT zertifizierte Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Mindestens eine wertungsfähige Referenz. Wertungsfähig ist eine Referenz, die mindestens folgendes erfüllt: damit die

- Es handelt sich um eine wesentliche Auslagerung gem. KWG §25b. seitens der Bank.

- Das SWIFT Service Bureau erfüllt dabei alle Anforderungen inklusive der Einhaltung der Kontrollpflichten und Berichtspflichten.

- Vor Ablauf der Teilnahmefrist wurde mindestens der Beginn des Regelbetriebs ("go live" oder vergleichbar) erreicht.

- Nicht älter als 4 Jahre (Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) bei welchen Finanzinstitute / Finanzdienstleister an die Swift-Infrastruktur angebunden wurden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen werden nur die Unternehmen freigeschaltet und haben Zugang zu den Vergabeunterlagen, die vorab an eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Das entsprechende Formular muss ebenfalls über angefordert werden.

Bitte verwenden Sie für die Abgabe des Teilnahmeantrags das ebenfalls mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formular.

Auskünfte zu Ausschussgründen

Der Bewerber/ der bevollmächtigte Vertreter der BG hat die nachfolgenden Erklärungen abzugeben.

- Eigenerklärung zu Ausschlussgründe nach § 123 GWB

- Eigenerklärung zu § 124 GWB, ggf. Nachweise für eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB

- Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA6Q32

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2023

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