HMWEVW - Quick Check ausländische Fahrerlaubnis Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-059
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Ring 75
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://verwaltungsportal.hessen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.pd-g.de
Abschnitt II: Gegenstand
HMWEVW - Quick Check ausländische Fahrerlaubnis
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 den Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren erarbeitet. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups konzipiert und in klickbaren Prototypen umgesetzt.
Eine der eingereichten Lösungsideen ist der „Quick-Check ausländische Fahrerlaubnis“. Dieser soll Bürgerinnen und Bürgern digital ermöglichen, die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in Deutschland überprüfen zu lassen.
Im Nachgang an den Ideenwettbewerb wurde durch das HMWEVW auf Basis der eingereichten Ideen ein Minimum Viable Product (MVP) definiert, das bei noch überschaubarem Funktionsumfang einen Mehrwert für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bieten soll. Das MVP umfasst folglich die mit der Fachlichkeit sowie technischen Ansprechpartnern erhobenen fachrechtlichen und technischen Anforderungen und berücksichtigt bestehende Verwaltungsabläufe der Fachbehörden.
Das HMWEVW möchte mit Unterstützung der PD nun dieses MVP technisch entwickeln lassen und (zunächst) bei einer Pilotbehörde implementieren. Bei erfolgreicher Implementierung und Erprobung bei der Pilotbehörde, soll der MVP ggfs. auch in weiteren Behörden (ggf. bundesweit) implementiert werden.
Wiesbaden
Standardlos
Referenzen / Referenzprojekte :
Vergleichbarkeit der Referenzen
Bewertung:
Gegenstand
o Vergleichbarer Quick Check = 3 Punkte
o Vergleichbare sonstige Software (Analyse-Tool, Regelwerke o.ä.) = 1 Punkt
Nutzerfreundlichkeit der Lösung = 3 Punkte
Innovativer Charakter der Lösung = 5, bspw.
o Nutzung von Microservices
o Neuheit der Lösung
o Anpassungsmöglichkeit durch den Auftraggeber (Low-Code)
Innovativer Charakter der Methodik = 5, bspw.
o Agile Entwicklung mit Auftraggeber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Darstellung des Unternehmens: Darstellung des Unternehmens (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksich-tigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338
5. Betriebs-/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Betriebs-/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen oder, sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, die Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird, bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist.
6. Umsatz: Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Dies sind Leistungen der Software-Entwicklung und/oder Hosting.
zu Eignungskriterium 5: Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:
150.000,00 Euro (je Schadensfall). Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen.
zu Eignungskriterium 6: Mindeststandard: Umsatz mind. 50.000 EUR netto
7. Referenzen / Referenzprojekte : Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren, ausgehend von der Teilnahmeantragsfrist, erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach.
zu Eignungskriterium 7: Mind. 3 Referenzen über erfolgreich abgeschlossene vergleichbare Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung für externe Kunden sind erforderlich.
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Unter einer vergleichbaren Leistung ist die Entwicklung von Quick Checks, Analyse-Tools, Regelwerken o.ä. zu verstehen.
Es sind mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen nachzuweisen, von denen mind. 1 Referenz sowohl die Software-Entwicklung als auch den Betrieb der Software über mindestens 6 Monate betreffen muss.
Als weitere Mindestanforderung an alle Referenzen gilt, dass diese einen Projektumfang (Eigenleistung) in Höhe von mind. 15 Personentagen aufweisen muss.
Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts – Anlage 1a Referenzblatt jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Leistungszeitraum, inkl. Datum der Fertigstellung,
c) Projektumfang in PT (Eigenanteil),
d) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (insb. Vergleichbarkeit des Gegenstandes, Nutzerfreundlichkeit, innovative Lösung und/oder Methodik – siehe Ziff. 2.5),
e) Auftraggeber (Name, Anschrift),
f) Optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail).
s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind unter Verwendung der bereitgestellten Formulare vollständig nebst allen Anlagen fristgerecht in elektronischer Textform über die Vergabeplattform hochzuladen. Besondere elektronische Signaturen werden nicht gefordert. Alle qualifizierten Bieter werden - ggf. nach zulässigen Nachforderungen oder Aufklärungen - zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Nach Eingang und Auswertung der Erstangebote werden die Bieter über die Vergabeplattform zum Verhandlungstermin eingeladen.
Der AG behält sich vor, die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, vor Eintritt in die Verhandlungen anhand der Bewertung der Erstangebote gemäß den im Vergabeverfahren definierten und bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung zu reduzieren. Der AG wird maximal drei Bieter zu den Verhandlungen einladen. Bieter, die der AG im Anschluss an die Bewertung der Erstangebote in diesem Fall nicht zu Verhandlungen einlädt, müssen nicht endgültig vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sie können als „Reservebieter“ im Verfahren belassen werden. Der AG behält sich vor, einzelne Reservebieter wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes Angebot abgeben. Der AG kann in diesem Fall einzelne Reservebieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren „nachnominieren“. Diese Nachnominierung erfolgt anhand der definierten und bekannt gemachten Zuschlagskriterien, das heißt die Nachnominierung erfolgt nach der Rangfolge der Bewertung der Erstangebote. Der AG im Falle einer Nachnominierung dafür Sorge tragen, dass etwaige Reservebieter denselben Verfahrens- und Informationsstand erreichen.
Für die Details wird auf die bereitgestellten Vergabeunterlagen verwiesen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“