Emmy-Noether-Schule Fachplanung Geotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-56 F
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift: Berliner Str. 100
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6980652976
Fax: +49 6980652549
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Emmy-Noether-Schule Fachplanung Geotechnik
Fachplanungsleistungen Geotechnik nebst entsprechender Sondierungstätigkeiten für folgenden Gebäudekomplex in Offenbach am Main: Neubau eines 6-zügigen Gymnasiums incl. Dreifeldturnhalle, Größe ca. 14.500 m² BGF, max. 5 Stockwerke zzgl. evtl. Untergeschoss
63065 Offenbach am Main
Zu erbringen sind Fachplanungsleistungen Geotechnik nebst den erforderlichen geotechnischen Untersuchungen und deren Vorleistungen. Durchführen von Untersuchungen und Erstellen von Berichten für den Baugrund, die Abfallentsorgung und die Erstellung eines Gründungskonzeptes. Untersuchungen nach BBodSchV und Ersatzbaustoffverordnung durchführen. Baubegleitende Tätigkeiten wie Haufwerksbeprobung, Vorhalten von Grundwassermessstellen, etc.
Der Auftraggeber legt hohen Wert auf eine enge Betreuung und Überwachung aller Arbeiten, sowie Koordination und Information aller Beteiligten.
Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist.
Lage des Bauvorhabens:
Das Grundstück befindet sich im brachliegenden Areal des ehemaligen Güterbahnhofes Offenbach am östlichen Rand der Innenstadt. Das für das Gebäude vorgesehene Grundstück hat eine Fläche von ca. 9.500 m².
Konstruktion:
Der 1. Preis des nichtoffenen Realisierungswettbewerbs sieht einen maximal fünfgeschossigen Baukörper mit Abstufungen auf zwei Geschosse vor. Die Sporthalle ist teilweise eingegraben.
Eine Bauweise unter Berücksichtigung nachwachsender Rohstoffe - bspw. Holzbau - ist angedacht.
Fast alle Dachflächen sind als bespiel- und nutzbarer Außenraum geplant. Es ist beabsichtigt, die Planung des 1. Preises zu realisieren. Die Objekt- und Freianlagenplanung befindet sich kurz vor der Beauftragung.
Eine Unterkellerung bspw. für eine Tiefgarage bzw. Lagerräume / Technik ist angedacht.
Mit der Erbringung der Leistung muss unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand der unter Abschnitt III genannten Kriterien.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auftragsstufen sind:
Stufe I: Grundleistungen gemäß HOAI 2021 Anlage 1 - 1.3
Stufe II: Durchführen von Untersuchungen / Auswertungen
Stufe III: Bauphase
Ab Leistungsphase 7 wird von der mittelbar im städtischen Eigentum befindlichen OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. für die Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragungen für sämtliche nach Projektbeschluss noch erforderlichen Planungs-, und Beratungsleistungen, sowie für die der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG mbH ist eine 100%-ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100% im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung der Auftragsstufe III auf der Grundlage seines Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Auftragsstufe III hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Wir behalten uns vor Präsentationsgespräche mit denjenigen Bietern zu führen, deren Angebote nach der Ersten Durchsicht Aussicht auf den Zuschlag haben.
Bitte reichen Sie in der ersten Stufe nur Ihren Teilnahmeantrag ein, die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt in Stufe 2. Das beiliegende Honorarblatt ist lediglich ein Muster.
Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Elektronische Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über den Workflow der Vergabeplattform. Bitte Beachten Sie dass Angebote nicht per E-Mail, Nachrichtenfunktion oder Fax eingereicht werden dürfen.
Bitte beachten Sie, dass Fragen bis 07.08. eingegangen sein müssen, damit sie beantwortet werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs-, Handels-, oder Gewerberegister.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied zu erbringen.
Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:
- Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 (1) GWB vorliegt.
- Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 (1) GWB vorliegt, da diesbezüglich unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann.
- Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.
1. Nachweis über eine projektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von min. € 3,0 Mio. für Personenschäden und min. € 1,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten sind.
2. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) muss vorgelegt werden.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
(Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert.
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,30 Mio
EUR/Jahr = 10 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,20 Mio
EUR/Jahr = 5 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,10 Mio
EUR/Jahr = 3 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 0,10 Mio
EUR/Jahr = 0 Punkte.
1. Nachweis über eine projektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von min. € 3,0 Mio. für Personenschäden und min. € 1,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten sind.
2. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) muss vorgelegt werden.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
A.
1.geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren (Inbetriebnahme nicht vor 2018 und spätestens bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B.
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
(Ober-)Kriterium Fachliche Eignung (Pkt. 9.3):
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren
Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
>= 5 Personen = 5 Punkte;
>= 3 Personen = 3 Punkte
< 3 Personen = 0 Punkte.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften sollen 6 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden 6 Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Aus Sicht des Auftraggebers sind 6 Referenzen ausreichend. Mit mehr als 6 Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Sollten weniger als 6 wertbare Referenzen eingereicht werden wird die erreichte Punktzahl der wertbaren Referenzen durch 6 mögliche Referenzen geteilt um den Referenzmittelwert zu erhalten. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl die Gesamtpunktzahl verringern.
Für die Referenzen ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme, welche belastbar nachgewiesen werden muss) in der Größenordnung wie in den folgenden Absätzen angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung zu erbringen.
Der Bewerber muss -die im Teilnahmeantrag abgefragten- Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.
Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet):
Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung - Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat - Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail, Nachweis der Inbetriebnahme (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet), Angabe der Objektlage
a- Objektlage: Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekte
(maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Sanierungsgebiet: liegt vor = 10 Punkte; liegt nicht vor = 0 Punkte.
b- Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10
Punkte pro Referenzprojekt)
≥ 10 Millionen EUR (netto) für die Netto-Baukosten (Kostengruppe 300+400)
nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen. Bei Projekten die kleiner sind als 10 Million EUR (netto) für die
vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: ≥ 10
Mio. € = 10 Punkte, ≥ 5 Mio. € = 5 Punkte, ≥ 2,5 Mio. € = 2 Punkte, < 2,5 Mio. = 0 Punkte.
c- Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10
Punkte pro Referenzprojekt)
≥ 2.000 qm Gebäudegrundriss. Bei Projekten die kleiner sind als 2.000 qm Gebäudegrundriss verringert sich die Punktzahl wie folgt: ≥ 2.000 qm = 10 Punkte, ≥ 1.000 qm = 5 Punkte; ≥ 500 qm = 2 Punkte; < 500 qm = 0 Punkte.
Maximal sind 45 Punkte zu erreichen, wobei 30 Punkte maximal für die Referenzen erreichbar sind. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Eignungskriterien der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereiteten Erklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen.
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur und/oder "Beratender Ingenieur" und/oder "M.Sc" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL).
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n Projektleiter/in zu benennen welche/r gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Es ist sicherzustellen, dass diese Person nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
- Die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person, nach vorgenannten Bedingungen, sicherzustellen.
- Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach
Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden
Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten
anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen
verweist, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benannt werden. Außerdem ist bei den Eignungsnachweisen im
Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem anderen Unternehmen
stammen.
Der Bewerber muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der
anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die
Vorlage einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, in welcher diese
sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber gegenüber diesem unwiderruflich verpflichten, die erforderlichen Mittel während der
Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist mit
dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen,
müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und
den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen
zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten:
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die
im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch
wenn es schon in der engeren Wahl war.
Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der
Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die
Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich
für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur
Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz
zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten
Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge
nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag - unter zwingender Verwendung des für die Abgabe eines Teilnahmeantrages abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI. 3. der Bekanntmachung) - eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816