ESTW-R Berchtesgadener Land, Planung EP/GP Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30651
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Litsche, Jan
E-Mail:
Telefon: +49 91121949594
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW-R Berchtesgadener Land, Planung EP/GP
Bad Reichenhall
- Planung technische Ausstattung und Ausrüstung (LST-Planung inkl. Bahnübergänge)
- Planungskoordination
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bad Reichenhall
- Planung technische Ausstattung und Ausrüstung (LST-Planung inkl. Bahnübergänge)
- Planungskoordination
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT21 Los 1 - Anpassung LST Planung BÜ 11,166
ie zusätzliche LST Planung nach Inbetriebnahmke für den Bahnübergang B20/Winkl, welche die Verschiebung von Sicherungselementen bzw. die Anpassung der Einschaltstreckenberechnung beinhaltet, musste für den Projekterfolg erstellt werden. Der derzeitige Planer hat bereits die ursprüngliche LST-Planung erstellt. Nach der Erstellung der Planung gab es geringfügigen Anpassungsbedarf, welcher nur durch den Ersteller der ursprünglichen Planung eingepflegt werden können.