Emmy-Noether-Schule Fachplanung Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-55 F

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Offenbach am Main
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift: Berliner Str. 100
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6980652976
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1893fc8ce4c-778e37251166ffe4
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Offenbach am Main
Postanschrift: Berliner Str. 100
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6980652976
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Emmy-Noether-Schule Fachplanung Brandschutz

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-55 F
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen Brandschutz für folgenden Gebäudekomplex in Offenbach am Main: Neubau eines 6-zügigen Gymnasiums incl. Dreifeldturnhalle, Größe ca. 14.500 m² BGF, max. 5 Stockwerke zzgl. evtl. Untergeschoss

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71317100 Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Offenbach am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zu erbringen sind Fachplanungsleistungen Brandschutz nach AHO Heft 17 für die Neuerstellung des Gymnasiums am Güterbahnhof, welche eine 5 (Sekundarstufe I) bzw. 6-zügiges (Sekundarstufe II) Gymnasium nebst Dreifeldturnhalle beinhaltet.

Es ist ein wirtschaftliches, überzeugendes Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers, der Belange der anderen Fachdisziplinen sowie unter Einhaltung des Projektbudgets zu entwickeln. Baulicher Brandschutz ist vor anlagentechnischem Brandschutz zu sehen.

Der Auftraggeber legt hohen Wert auf eine enge Betreuung und Überwachung aller Arbeiten, sowie Koordination und Information aller Beteiligten, auch der Nutzer.

Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist.

Lage des Bauvorhabens:

Das Grundstück befindet sich im brachliegenden Areal des ehemaligen Güterbahnhofes Offenbach am östlichen Rand der Innenstadt. Das für das Gebäude vorgesehene Grundstück hat eine Fläche von ca. 9.500 m².

Konstruktion:

Der 1. Preis des nichtoffenen Realisierungswettbewerbs sieht einen maximal fünfgeschossigen Baukörper mit Abstufungen auf zwei Geschosse vor. Die Sporthalle ist teilweise eingegraben. Fast alle Dachflächen sind als bespiel- u. nutzbarer Außenraum geplant. Es ist beabsichtigt, die Planung des 1. Preises zu realisieren. Die Objekt- und Freianlagenplanung befindet sich kurz vor der Beauftragung.

Hinsichtlich der räumlichen Organisation sind jahrgangsweise Clusterbildungen bzw. offene Lernlandschaften vorgesehen.

Die Schulmensa wird rd. 1.600 Personen im Cook & Hold Verfahren versorgen.

Mit der Erbringung der Leistung muss unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 1.1. Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten (15P) / Gewichtung: 7,70
Qualitätskriterium - Name: 1.2. Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Fachplanern (15P) / Gewichtung: 7,70
Qualitätskriterium - Name: 1.3. Darstellung der Bauleitertätigkeiten, Bauüberwachung/ Anwesenheit vor Ort während der Projektausführung (30P) / Gewichtung: 15,40
Qualitätskriterium - Name: 1.4. Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung (10P) / Gewichtung: 5,10
Qualitätskriterium - Name: 1.5. Darstellung der betrieblichen Nachhaltigkeitskriterien (10P) / Gewichtung: 5,10
Qualitätskriterium - Name: 1.6 Maßnahmen zur Gewährleistung von Termine und Fristen (30P) / Gewichtung: 15,40
Qualitätskriterium - Name: 1.7 Maßnahmen zur Gewährleistung der Kostensicherheit (15P) / Gewichtung: 7,70
Qualitätskriterium - Name: 1.8 Herangehensweise an die projektspezifische Problemstellung (40P) / Gewichtung: 20,50
Kostenkriterium - Name: 2.1 Grundhonorar einschließlich Nebenkosten und Besonderen Leistungen (netto) (30P) / Gewichtung: 15,40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 30/06/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand der unter Abschnitt III genannten Kriterien.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auftragsstufen sind:

Stufe I: LPH 1 und 2

Stufe II: LPH 3, 4 und 5

Stufe III: LPH 8

Ab Stufe III wird von der mittelbar im städtischen Eigentum befindlichen OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. für die Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragungen für sämtliche nach Projektbeschluss noch erforderlichen Planungs-, und Beratungsleistungen, sowie für die der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG mbH ist eine 100%-ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100% im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen.

Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung der Auftragsstufe II & III auf der Grundlage seines Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Auftragsstufe II & III hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.

Wir behalten uns vor Präsentationsgespräche mit denjenigen Bietern zu führen, deren Angebote nach der Ersten Durchsicht Aussicht auf den Zuschlag haben.

Bitte reichen Sie in der ersten Stufe nur Ihren Teilnahmeantrag ein, die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt in Stufe 2. Das beiliegende Honorarblatt ist lediglich ein Muster.

Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Elektronische Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über den Workflow der Vergabeplattform. Bitte Beachten Sie dass Angebote nicht per E-Mail, Nachrichtenfunktion oder Fax eingereicht werden dürfen.

Bitte beachten Sie, dass Fragen bis 07.08. eingegangen sein müssen, damit sie beantwortet werden können.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eintragung in ein Berufs-, Handels-, oder Gewerberegister.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied zu erbringen.

Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.

Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:

- Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 (1) GWB vorliegt.

- Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 (1) GWB vorliegt, da diesbezüglich unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann.

- Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:

1. Nachweis über eine projektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von min. € 3,0 Mio. für Personenschäden und min. € 1,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten sind.

2. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) muss vorgelegt werden.

3. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.

(Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:

Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).

Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert.

Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,30 Mio

EUR/Jahr = 10 Punkte;

Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,20 Mio

EUR/Jahr = 5 Punkte;

Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,10 Mio

EUR/Jahr = 2 Punkte;

Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 0,10 Mio

EUR/Jahr = 0 Punkte

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

A.

1.geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren (Inbetriebnahme nicht vor 2018 bzw. spätestens bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Es muss durch den Bewerber eindeutig der Zeitpunkt der Inbetriebnahme belegt werden. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B.

2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,

3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,

(Ober-)Kriterium Fachliche Eignung (Pkt. 9.3):

Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren

Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

>= 5 Personen = 5 Punkte;

>= 3 Personen = 3 Punkte

< 3 Personen = 0 Punkte.

4. Nachweis der Erfahrung mit Clusterbildung bzw. offenen Lernlandschaften durch Vorlage mindestens eines Referenzprojektes. Der Bewerber muss mindestens 1 Referenzprojekt vorlegen. Wird kein Referenzprojekt vorgelegt erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.

Der Nachweis ist anhand eines Beiblattes nebst erkennbarer Darstellung (Planauszug, Auszug aus dem Brandschutzkonzept) zu belegen.

5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

B.

Bewerber/Bewerbergemeinschaften sollen 6 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden 6 Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Aus Sicht des Auftraggebers sind 6 Referenzen ausreichend. Mit mehr als 6 Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Sollten weniger als 6 wertbare Referenzen eingereicht werden wird die erreichte Punktzahl der wertbaren Referenzen durch 6 mögliche Referenzen geteilt um den Referenzmittelwert zu erhalten. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl die Gesamtpunktzahl verringern.

Für die Referenzen ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme, welche belastbar nachgewiesen werden muss) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung zu erbringen.

Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereiteten Erklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen.

Der Bewerber muss -die im Teilnahmeantrag abgefragten- Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet):

Angabe der Referenzbezeichnung / Kurzbeschreibung (Erläuterung der Baumaßnahme, Adresse, etwaige Besonderheiten, Inbetriebnahmetermin des Gebäudes) - Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat - Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)

a- Objektart: Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekte

(maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).

Schule oder Sporthalle: liegt vor = 10 Punkte; Sonderbau = 5 Punkte; Sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben =0 Punkte.

Es darf nicht mehr als 1 Sporthalle als Referenz herangezogen werden. Weitere Sporthallen werden als Sonderbau gewertet.

b- Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt)

Schule oder Sonderbau: ≥ 5.000 qm BGF. Bei Projekten die kleiner sind als 5.000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: ≥ 5.000 qm BGF = 10 Punkte, ≥ 2.500 qm BGF = 5 Punkte; ≥ 1.000 qm BGF = 2 Punkte; < 1.000 qm BGF = 0 Punkte.

Sporthalle: ≥ 1.000 qm BGF. Bei Projekten die kleiner sind als 1.000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: ≥ 1.000 qm BGF = 10 Punkte, ≥ 750 qm BGF = 5 Punkte; ≥ 500 qm BGF = 2 Punkte; < 500 qm BGF = 0 Punkte.

c- Clusterbildung / offene Lernlandschaften als innovative Konzepte im Projekt umgesetzt (max. 10 Punkte pro Referenzprojekt). Der Nachweis ist anhand eines Beiblattes nebst erkennbarer Darstellung (Planauszug, Auszug aus dem Brandschutzkonzept, etc.) zu belegen. (Mindestbedingung: 1 Referenz)

Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.

d- Angaben zu beauftragten Leistungsphasen (Grundleistungen) gemäß Pkt. 1.4 AHO Heft 17 der abgewickelten Projekte. (Mindestbedingung)

Als Mindestbedingungen müssen die Leistungsphasen 2-5 und 8 beauftragt worden sein

Liegt vor = Mindestbedingung der Referenz erfüllt; Liegt nicht vor = Referenz wird nicht gewertet

Maximal sind 45 Punkte zu erreichen, wobei 30 Punkte maximal für die Referenzen erreichbar sind. Bei Gleichstand entscheidet das Los.

Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Eignungskriterien der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur und/oder "Beratender Ingenieur" und/oder "M.Sc" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL).

2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt.

3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Darlegung der besonderen Bedingungen

- der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n Projektleiter/in zu benennen welche/r gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Es ist sicherzustellen, dass diese Person nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.

- Die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person, nach vorgenannten Bedingungen, sicherzustellen.

- Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.

- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.

- Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach

Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden

Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren,

jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am

Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.

Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten

anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesem

Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind

folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur

Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das

Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.

Soweit der Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen

verweist, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benannt werden. Außerdem ist bei den Eignungsnachweisen im

Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem anderen Unternehmen

stammen.

Der Bewerber muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der

anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die

Vorlage einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, in welcher diese

sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber gegenüber

diesem unwiderruflich verpflichten, die erforderlichen Mittel während der

Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist mit

dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen,

müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und

den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen

zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten:

Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die

im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer

einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm

zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher

Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen

Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann

der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch

wenn es schon in der engeren Wahl war.

Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der

Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die

Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich

für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur

Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz

zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten

Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge

nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird

Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag - unter zwingender Verwendung des für die Abgabe eines Teilnahmeantrages abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI. 3. der Bekanntmachung) - eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben

- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen / Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen / Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen / Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2023

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Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Körle
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Merenberg
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Modautal
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
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Niedenstein
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Oberaula
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Petersberg
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronneburg
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schaafheim
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
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Wald-Michelbach
Waldeck
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