DLS Überrahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 27/2600004575
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6159712034
Fax: +49 6159713983
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
DLS Überrahmen
Diese Ausschreibung umfasst die Fertigung, die Montage, das Testen, das Zertifizieren und den Transport der GSI DLS-Überrahmen. Die elektronischen Überrahmen nutzen 19 Zoll-Standard-Mechanik, in welche die 19 Zoll-DLS-Backplane-Leiterplatte und ein Netzteil eingebaut sind. Die DLS-Überrahmen nehmen drei unterschiedliche Module (Leiterplatten) auf: DLS-ME-Karte, DLS-QA-Karte und DLS-ME-PCFE-Adapterkarte. Für die ME-Karte gibt es zwei Bestückungsvarianten. Mit der DLS-Backplane-Leiterplatte sind somit insgesamt fünf verschiedene bestückte Leiterplatten zu fertigen. Der Auftragnehmer produziert alle Leiterplatten der Überrahmen.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
1) 21 x DLS-Überrahmen (inkl. Backplane) mit DLS-ME-Karte in der Variante DLS-AMA-V1 (komplett montiert)
2) 3 x DLS-Überrahmen (inkl. Backplane) mit DLS-ME-Karte in der Variante DLS-AMA-V2 (komplett montiert)
Die DLS-Überrahmen mit Backplane im 19" Gehäuse werden in die Netzteile der HF-Kavitäten für FAIR Synchrotron- und Speicherringe eingebaut. Die Überrahmen sind mit verschiedenen Leiterplatten (PCB) für Überwachung, Datenspeicherung und sicherheitsrelevante Kontrollen der HF-Kavitäten, HF-Leistungsverstärker und deren Netzteile entwickelt worden. Die DLS-Überrahmen sind standardisiert für die FAIR-Ring-HF-Systeme. Die Überrahmen werden permanent in der Beschleuniger- Anlage für mehr als 20 Jahre betrieben. Aus diesem Grund werden hohe Anforderungen an die Langzeitstabilität der Leiterplatten und die Qualität der verwendeten Bauteile gestellt.
Siehe Auch Angebotsformblatt:
1) 20 x DLS-Überrahmen (inkl. Backplane) mit DLS-ME-Karte in der Variante DLS-AMA-V2 (komplett montiert)
2) 48 x DLS-ME-Karte in der Variante DLS-AMA-V2
3) 20 x DLS-QA Karte
4) 20 x DLS-PCFE Karte
Hinweis zu den Optionen:
Die Optionen 1 bis 4 werden über einen Zeitraum von maximal 4 Jahren bei Projekterweiterungen oder zur Ersatzbeschaffung abgerufen. Die Losgröße für jeden Einzelabruf bestimmt sich nach dem jeweiligen Bedarf. Auf den Abruf dieser Optionen besteht kein Anspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Telemeter Electronic GmbH
Postanschrift: Joseph-Gänsler-Str. 10
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 09067069368
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY15LLJEQ6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0; Fax: 0228 9499-163
E-Mail:
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abga-be der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Mo-nate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: