Linienbündel "Stadtverkehr Bad Vilbel"- Bedienzeitenerweiterung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 51
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Milke
E-Mail:
Telefon: +49 6101528141
Fax: +49 61015283141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-bv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "Stadtverkehr Bad Vilbel"- Bedienzeitenerweiterung
Ausweitung des VilBusverkehrs von Montags bis Samstags auf 22 Uhr. Änderung der Linienverflechtungen: Line 61 Niederberg wird mit der Linie 63 Massenheim verknüpft und fährt im Stundentakt; Linie 62 Gronau wird entflochten, die Linienführung im Bereich Stockwiesenweg/Weißdornweg erweitert; die Führung der Linie 63 Massenheim wird erweitert um die „BFW-Schleife“.
Bad Vilbel
Im Zuge der sehr positiven städtischen Entwicklung (Neue Mitte, Stadthalle, Kurhaus, Europäische Schule, Baugebiet Stadtgärten, Quellenpark etc.) und des damit zusammenhängenden Bevölkerungswachstums in Bad Vilbel hat sich die Nachfragesituation des VilBusverkehrs mittlerweile stark gesteigert. Das Bedürfnis der Bevölkerung, auch in den Abendstunden auf den VilBus zurückgreifen zu können, ist stark gestiegen. Zur Deckung dieses Bedürfnisses soll der VilBusverkehr um den Bedienzeitraum Montags bis Freitags von ca. 20 Uhr bis 22 Uhr und Samstags von ca. 15 Uhr bis 22 Uhr ausgeweitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftragnehmer erbringt bereits die Verkehrsleistung des Stadtbusverkehrs Bad Vilbel (VilBus) Montags bis Samstags tagsüber. Die Bedienzeit wird tagsüber ausgeweitet von Montags bis Freitags ca. 20:00 Uhr auf 22:00 Uhr und Samstags von ca. 15:00 Uhr auf 22:00 Uhr, d.h. die Betriebszeit wird an jedem Betriebstag verlängert. Ferner erfolgt eine Anpassung des Linienweges in Folge einer gestiegenen Fahrgastnachfrage. Hierdurch werden zusätzliche Fahrtleistungen erforderlich. Die Erbringung des VilBusverkehrs hat durchgängig mit Fahrzeugen im Design des VilBusses zu erfolgen.
Die Erweiterung erfolgt in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) SektVO, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Der Auftrag kann nur vom Bestandsbetreiber erbracht werden, da nur dieser über die eingewiesenen Fahrpersonale sowie die im VilBusdesign gestalteten Fahrzeuge verfügt und die erweiterte Leistung unterbrechungsfrei im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die Bestandsleistung erbracht wird. Eine vernünftige Alternative gemäß § 13 Abs. 3 SektVO besteht nicht, da als Alternative nur eine Beauftragung eines anderen Unternehmens in Betracht käme, das für die ca. 2 Stunden Einsatzzeit pro Tag Montag bis Freitag zusätzliche Fahrzeuge beschaffen und im Design des VilBusses gestalten sowie die Fahrpersonale beschaffen und einweisen müsste und der Fahrplan keinen betriebsunterbrechungsfreien Unternehmerwechsel zulässt. Eine Fahrzeugneubeschaffung nebst Fahrerschulung für die verbleibende Restlaufzeit des Verkehrsvertrages bis Dezember 2027 wäre mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Beim Kreuz 5
Ort: Biblis
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126348
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Der Vertrag kann gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden.
Die Unwirksamkeit des Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn diese in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber durch diese Bekanntmachung über den Abschluss des Vertrags geltend gemacht worden ist, § 135 Abs. 2 GWB.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).