Persönliche Schutzausrüstung - 37-2023-00028 Referenznummer der Bekanntmachung: 0003/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Feuerwehrstraße 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69212-720220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Persönliche Schutzausrüstung - 37-2023-00028
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung
Allgemeine persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion,
37.Z42 Zentrallager, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (Einweghandschuhe, Schürze, Haube, Schutzbrille, OP Handschuhe, OP Haube)
Infektionsschutzsets (I-Sets) sowie entsprechende Einzelartikel
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion,
37.Z42 Zentrallager, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (Einmalmundschutz, Atemschutzmasken FFP und FFP 3, Schutzkittel, Überschuhe, Infektionsschutzsets)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Allgemeine persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Infektionsschutzsets (I-Sets) sowie entsprechende Einzelartikel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren (Los 1 und Los 2) wurde am 07.07.2023 aufgehoben.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834