Knoten Halle – ESTW mit SpurplanumbauÄußerer Knoten, Bereich Peißen / ReußenESTW-A Reußen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45510
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winzer, Anke
E-Mail:
Telefon: +49 3412342292
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Halle – ESTW mit SpurplanumbauÄußerer Knoten, Bereich Peißen / ReußenESTW-A Reußen
Peißen / Reußen
Leistungen gemäß II.1.4 Leistungsphase 3 mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Halle – ESTW mit SpurplanumbauÄußerer Knoten, Bereich Peißen / ReußenESTW-A Reußen
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Peißen / Reußen
Leistungen gemäß II.1.4 Leistungsphase 3 mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
zusätzliche Leistungen aus Auflagen aus der EP-Genehmigungsklausur
Durch Forderungen des Anlagen- und Instandhaltungsmanagement Halle und Leipzig im Rahmen der Genehmigungsklausur zur Entwurfsplanung, sind zusätzliche Planungssachverhalte hinzugekommen oder DB E&C ist bereits mit der Erstellung der Entwurfsplanung (Lph3) für die Bahnhöfe Peißen und Reußen sowie der freien Strecke beauftragt. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich bzw. sinnvoll, da die zusätzlichen Leistungen aus der Genehmigungsklausur zur EP für einen qualitätsgerechten Abschluss der vertraglich geschuldeten Planungsleistungen des AN erforderlich sind. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Zeitplan und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von DB E&C gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).