BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mies, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 20330173426
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau

VA inkl. TSA

TA

Ing BW

TWP

Umwelt

Schall

Vermessung

Logistik

vertiefte Kostenschätzung

Bericht zur parlamentarischen Verfassung

üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2021
Ende: 30/06/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 030-075643

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI44169
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 1

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/07/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Köln

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau

VA inkl. TSA

TA

Ing BW

TWP

Umwelt

Schall

Vermessung

Logistik

vertiefte Kostenschätzung

Bericht zur parlamentarischen Verfassung

üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2021
Ende: 30/06/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Im bestehenden Vertrag schuldet der Auftragnehmer die schalltechnische Untersuchung und damit die Ermittlung der

Lärmvorsorgeansprüche für den Plangungsabschnitt 1 von km 8,000 bis km 34,000. In Bezug auf den Abschnitt Pragpauler und

Hünengraben Tunnel ergibt sich durch die kurze aufeinanderfolge der zwei Tunnel die planerische Besonderheit einer Festen

Fahrbahn sowohl in als auch zwischen den Tunneln auf Grundlage der Richtlinie 820.2020. Da der Ausbau einer Festen

Fahrbahn schalltechnisch ungünstiger zu beurteilen ist und in diesem Bereich eine dichte Wohnbebauung mit einer hohen Zahl an

potenziellen Schutzfällen vorliegt, muss eine Abwägung zwischen den Vorgaben der Richtlinie und dem Schutz der betroffenen

Anlieger durchgeführt werden. Zu diesem Zweck ist die schalltechnische Untersuchung zusätzlich mit der Annahme von

Schotteroberbau durchzuführen. Die Neuberechnung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages, für die umfassende Erfüllung der

Planungsleistung jedoch erforderlich

( MKA 7_4 )

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der mit der Planungsleistung beauftragte Auftragnehmer hat sich bereits in die Aufgabenstellung eingearbeitet, eine Analyse

der Bestandsunterlagen durchgeführt, sowie ein für die schalltechnische Untersuchung benötigtes Modell erstellt. Aufbauend auf

diesen Vorarbeiten ist die zusätzliche Leistung wirtschaftlich und zeitlich optimal durchführbar. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll

den bereits vertraglich gebundenen Auftragnehmer mit der Neuberechnung zur Ermittlung der Lärmvorsorgeansprüchen zu

beauftragen.

Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten, durch eine zusätzliche Planungsschnittstelle und dem Risiko von

zeitlichen Verzügen verbunden. Die Ausschreibungsdauer und die Einarbeitug eines neuen AN in die projektspezifischen

Randbedingungen würden zu erheblichen Verzögerungen der Planungsleistung führen und somit das zeitliche Ziel der

Vorplanung gefährden. Zudem würden Teilleistungen (wie die Erstellung des Modells für die schalltechnische Untersuchung)

doppelt erbracht werden.

VII.2.3)Preiserhöhung

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Aarbergen
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Heuchelheim an der Lahn
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Hofheim am Taunus
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