BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mies, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 20330173426
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Im bestehenden Vertrag schuldet der Auftragnehmer die schalltechnische Untersuchung und damit die Ermittlung der
Lärmvorsorgeansprüche für den Plangungsabschnitt 1 von km 8,000 bis km 34,000. In Bezug auf den Abschnitt Pragpauler und
Hünengraben Tunnel ergibt sich durch die kurze aufeinanderfolge der zwei Tunnel die planerische Besonderheit einer Festen
Fahrbahn sowohl in als auch zwischen den Tunneln auf Grundlage der Richtlinie 820.2020. Da der Ausbau einer Festen
Fahrbahn schalltechnisch ungünstiger zu beurteilen ist und in diesem Bereich eine dichte Wohnbebauung mit einer hohen Zahl an
potenziellen Schutzfällen vorliegt, muss eine Abwägung zwischen den Vorgaben der Richtlinie und dem Schutz der betroffenen
Anlieger durchgeführt werden. Zu diesem Zweck ist die schalltechnische Untersuchung zusätzlich mit der Annahme von
Schotteroberbau durchzuführen. Die Neuberechnung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages, für die umfassende Erfüllung der
Planungsleistung jedoch erforderlich
( MKA 7_4 )
Der mit der Planungsleistung beauftragte Auftragnehmer hat sich bereits in die Aufgabenstellung eingearbeitet, eine Analyse
der Bestandsunterlagen durchgeführt, sowie ein für die schalltechnische Untersuchung benötigtes Modell erstellt. Aufbauend auf
diesen Vorarbeiten ist die zusätzliche Leistung wirtschaftlich und zeitlich optimal durchführbar. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll
den bereits vertraglich gebundenen Auftragnehmer mit der Neuberechnung zur Ermittlung der Lärmvorsorgeansprüchen zu
beauftragen.
Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten, durch eine zusätzliche Planungsschnittstelle und dem Risiko von
zeitlichen Verzügen verbunden. Die Ausschreibungsdauer und die Einarbeitug eines neuen AN in die projektspezifischen
Randbedingungen würden zu erheblichen Verzögerungen der Planungsleistung führen und somit das zeitliche Ziel der
Vorplanung gefährden. Zudem würden Teilleistungen (wie die Erstellung des Modells für die schalltechnische Untersuchung)
doppelt erbracht werden.