RV Hybridmodule 2.0 & Trennschalter Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63543
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bednarek, Sven
E-Mail:
Telefon: +49 6926523132
Fax: +49 20330174760
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2-5
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bednarek, Sven
E-Mail:
Telefon: +49 6926523132
Fax: +49 20330174760
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RV Hybridmodule 2.0 & Trennschalter
Rahmenvertrag für neue Hybridmodule und Trennschalter
110-kV-/16,7-Hz-Freiluft Hybridschaltmodule für Einfach- und Doppelsammelschienenausführung mit Leistungsschalter und Wandler Kombination
Die Hybridmodule werden Projekten der Errichtung und Montage dieser Schaltanlagen beigestellt. Die Lieferung der Hybridmodule und Trenn- und Erdungsschalter muss jeweils an den Bestimmungsort auf der konkreten Baustelle erfolgen.
Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr bis 30.11.2027
Es wird beabsichtigt, in zukünftigen Projekten (Elektrifizierung Eifelstrecke) die Hybridmodule und Trenn- und Erdungsschalter bei niedrigeren Netzspannungen (voraussichtlich 25-kV) einzusetzen. Die technische Machbarkeit ist im Rahmen der Angebotsunterbreitung zu untersuchen und dem Auftraggeber vorzustellen.
Trenn- und Erdungsschalter in Freiluftausführung
Die Trenn- und Erdungsschalter werden Projekten der Errichtung und Montage dieser Schaltanlagen beigestellt. Die Lieferung der Hybridmodule und Trenn- und Erdungsschalter muss jeweils an den Bestimmungsort auf der konkreten Baustelle erfolgen.
Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr bis 30.11.2027
Es wird beabsichtigt, in zukünftigen Projekten (Elektrifizierung Eifelstrecke) die Hybridmodule und Trenn- und Erdungsschalter bei niedrigeren Netzspannungen (voraussichtlich 25-kV) einzusetzen. Die technische Machbarkeit ist im Rahmen der Angebotsunterbreitung zu untersuchen und dem Auftraggeber vorzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für folgende Produkte muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)— 110-kV-/16,7-Hz-Freiluft- Hybridschaltmodule für Einfach- und Doppelsammelschienenausführung sowie Leistungsschaltergemäß der Bekanntmachung eines Prüfungssystems EU 2022/S 207-592517 vom 26.10.2022. Außerdem müssen die Produkte 110-kV-/16,7-Hz-Freiluft- Hybridschaltmodule für Einfach- und Doppelsammelschienenausführung sowie Leistungsschalter in der Liste der technisch freigegebenen Geräte der DB Energie mit dem Status Freigabe gekennzeichnet sein.
Für folgende Produkte muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)— 110-kV-/16,7-Hz-Freiluft- Hybridschaltmodule für Einfach- und Doppelsammelschienenausführung sowie Leistungsschaltergemäß der Bekanntmachung eines Prüfungssystems EU 2022/S 207-592517 vom 26.10.2022. Außerdem müssen die Produkte 110-kV-/16,7-Hz-Freiluft- Hybridschaltmodule für Einfach- und Doppelsammelschienenausführung sowie Leistungsschalter in der Liste der technisch freigegebenen Geräte der DB Energie mit dem Status Freigabe gekennzeichnet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.