Rahmenvereinbarung Werftzeit SWATH-Zollschiffe Referenznummer der Bekanntmachung: 332-2023-0238
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichsring 35
Ort: Offenbach a.M.
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228303-16452
Fax: +49 228303-99324
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Werftzeit SWATH-Zollschiffe
Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über Instandsetzungsarbeiten an SWATH-Zollschiffen
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Friedrichsring 35 63069 Offenbach a.M. Deutschland
Mindestauftragsmenge: -1- Einzelauftrag
Geschätzte Auftragsmenge: -6- Einzelaufträge
Maximale Auftragsmenge: -10-Einzelaufträge
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Option: 12 Monate Verlängerung
Die Angabe in II.2.7 ist technisch bedingt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorhandensein für ein SWATH-Schiff (L = 49,35 m, B = 19 m, H über alles = 27,30 m) geeignetes Dock hinsichtlich Dockart, Abmessungen, Kapazität, Palhöhe, Dockgrube oder alternativ Hublift mit Slipwagen (über Fragebogen zur Eigungsprüfung):
- Eigenerklärung, dass Erfahrungen mit dem Bau und/oder der Instandsetzung von SWATH-Schiffen mit einer Mindestlänge von 37m vorhanden sind (über Fragebogen zur Eignungsprüfung)
- Vorlage von mindestens zwei Darstellungen über den Bau und/oder die Instandsetzung von SWATH-Schiffen mit einer Mindestlänge von 37m in den letzten 5 Jahren unter Angabe des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen während der betriebsüblichen Arbeitszeiten erreichbaren Ansprechpartners (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Rußlandsanktionen
beizufügen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Angebotsfristende gestellt werden.
Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung
gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber/Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-
verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.