655 Lieferung von Leiteinrichtungen mit Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2023-00038
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-34476
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
655 Lieferung von Leiteinrichtungen mit Zubehör
Lieferleistungen
Amt für Straßenbau und Erschließung, Bauhof Baubezirk Nord/Ost, Oberschelder Weg, 6439 Frankfurt am Main
Lieferung von Leiteinrichtungen und Zubehör
Die Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich maximal 3-malig um jeweils ein Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine der Parteien erklärt, dass sie den Vertrag nicht verlängern will. Die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit 4 Jahre
Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einem Gesamthöchstwert von [Betrag gelöscht] Euro brutto verlangt werden. Bei einer Verlängerung des Rahmenvertrages um 1 Jahr erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf [Betrag gelöscht] Euro brutto.
Bei einer Verlängerung des Rahmenvertrages um 2 Jahre erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf [Betrag gelöscht] Euro brutto.
Bei einer Verlängerung des Rahmenvertrages um 3 Jahre erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf [Betrag gelöscht] Euro brutto.
Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in eine Berufs- oder Handelsregister oder sonstig vergleichbare Berufsregister
- Eigenerklärung gem. FB 124.LD bzw. Präqualifikationsnachweis
- Verpfichtungserklärung gem HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt
-Min. 2 vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre;
Leitpfosten:
- Ein Prüfbericht der BAST, dass die Leitpfosten der DIN EN 12899-3 entsprechen und diese erfüllen, ist mit dem Angebot abzugeben;
- Ein zusätzlicher Prüfbericht von einer anerkannten Prüfanstalt über eine 5 - Jährige Alterungsbeständigkeit der angebotenen Leitpfosten ist ebenfalls mit dem Angebot abzugeben.
Reflektoren:
- Prüfbericht BAST DIN 12899-3 Rückstrahlwert Klasse 2;
Rücknahme von Altleitpfosten & Recycling:
Entsorgungsnachweis;
Blendschutz- und Kurvensicherungssysteme:
Konformitätszertifikat bezüglich der DIN EN 12676 -1 -2 sowie die darüber hinausgehende Prüfung im Windkanal von 44 m/s.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).