Festeinbauten Referenznummer der Bekanntmachung: V-P008-300-0061-2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Beethovenstraße 20
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technischer Dienst
E-Mail:
Telefon: +49 611177-4929
Fax: +49 611177-1908
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.joho.de
Abschnitt II: Gegenstand
Festeinbauten
Festeinbauten
- 82 Stück Hochschränke, teilweise für Geräteeinbau
- 97 Stück Unterschränke, teilweise für Geräteeinbau und/oder mit Spülbecken
- 174 Stück Oberschränke (Hängeschränke), teilweise für Geräteeinbau
- 51 Stück Unterschrank mit Aufsatzteil
- 165 Stück Hochschränke im ISO-Modul-Format (quer und tief), Modulsystem nicht Teil der Leistung
- 79 Stück Unterschränke im ISO-Modul-Format, Modulsystem nicht Teil der Leistung
- 24 Stück Oberschränke im ISO-Modul-Format, Modulsystem nicht Teil der Leistung
- 68 Stück Umkleideschränke als Z-Spinde
- 8 Stück Küchenzeilen
- 84 Stück Schrankanlage Patientenzimmer gesetzlich versicherte
- 27 Stück Schrankanlage Patientenzimmer privat versicherte
- 259 Stück fahrbarer Patientenschrankeinsatz
- 13 Stück Tresenanlagen unterschiedlicher Ausführung
- 31 Stück Schreibtische
- diverse Elektrogeräte (Geschirrspüler, Kühlschränke, Med-Kühlschränke, Mikrowellen etc.) zum Schrankeinbau
- 27 Stück Spiegel
- 122 Stück Wandpaneele als Garderobe in Patientenzimmern
- Wand- und Deckenanschlussblenden in diversen Breiten, teilweise revisionierbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Hilpertstraße 21
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6603
Fax: +49 615112-5816
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)