Deutsche Bundesbank, Sanierung und Modernisierung der Wohnanlage Arndt-/Mendelssohnstraße in Frankfurt, Technische Ausrüstung HLSE, Leistungsphase LP2-9 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2000011724
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Taunusanlage 5
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 699566-35254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Bundesbank, Sanierung und Modernisierung der Wohnanlage Arndt-/Mendelssohnstraße in Frankfurt, Technische Ausrüstung HLSE, Leistungsphase LP2-9 HOAI
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen und Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung im Rahmen der Maßnahme "Projekt 34.0643 - Sanierung und Modernisierung der Wohnanlage Arndt-/Mendelssohnstraße in Frankfurt" der Deutschen Bundesbank vergeben werden. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 2 - 9 HOAI sowie die besondere Leistung (die Erstellung Machbarkeitsstudie Nachverdichtung).
Hierbei behält sich die Deutsche Bundesbank eine stufenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung der Realisierung des Projekts. Mit Vertragsabschluss ist die Vergabe der Leistungsphasen 2 und 3 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Deutsche Bundesbank Arndtstraße 7-7c / Mendelssohnstraße 46+48, 60325 Frankfurt am Main
Die Wohnhäuser entstanden im Baujahr 1953 und wurden in Massivbauweise errichtet. Die Anlage besteht aus insgesamt 62 Wohneinheiten (1-4 Zi-Wo) mit ca. 3.315 m² Wohnfläche (ohne Mansarden). Die Gebäude sind voll unterkellert und haben jeweils 4 bzw. 5 Vollgeschosse. Die Außenwände bestehen aus verputztem Ziegelmauerwerk, die Decken aus Stahlbeton. Die Pfettendächer sind als Walmdach ausgeführt
Die Gebäude wurden im Rahmen der Bauinstandhaltung im üblichen, dem Mietspiegel entsprechenden bautechnischen Zustand gehalten. Eine Tiefgarage ist nicht vorhanden. Ein von außen zugänglicher Waschraum ist im Kellergeschoss der Arndtstraße 7c für die Mieter verfügbar. Von hier aus erreicht man auch die Heizzentrale, die mit einer Gasbrennwertanlage ausgestattet ist (zentrale Warmwasserversorgung).
Die Wohnhäuser in der Liegenschaft Arndt-/Mendelssohnstraße in Frankfurt entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben der haustechnischen Installationen und der Gebäudeenergieeinsparung (GEG), auch die Anforderungen des Brandschutzes sind zu überprüfen. Daher plant die Deutsche Bundesbank die Sanierung und Modernisierung dieser Wohngebäude. Hauptziel ist hierbei die Optimierung des Wohnungsbestandes durch energetische, technische und baukonstruktive Sanierung mit Verbesserung des Brand-, Schall- und Wärmeschutzes, sowie die Modernisierung der technischen Gebäudeausstattung.
In den zurückliegenden Jahren erfolgten einige notwendige Erhaltungsmaßnahmen, eine umfassende Modernisierung wurde jedoch nicht durchgeführt. Der derzeitige Planungsansatz ist auf eine "1:1-Sanierung" abgestimmt. Grundsätzliche Änderungen (Grundrissaufteilung, Ausstattung) sind nicht vorgesehen. Es ist beabsichtigt die Wohnanlage in mehreren Abschnitten in jeweils unbewohntem Zustand zu sanieren. Bestandteil der Planung sind auch die Hausanschlüsse, Grundleitungen und Nebengebäude, soweit erforderlich.
Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 2 - 9 HOAI. Hierbei behält sie sich die stufenweise Vergabe der einzelnen Leistungsphasen vor- in Abhängigkeit von der hausinternen weiteren Genehmigung der Realisierung des Projektes.
Neben den HOAI-Grundleistungen ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Entscheidungsvorlage zum Thema Nachverdichtung/Aufstockung zu erarbeiten im Sinne einer Machbarkeitsstudie bezüglich Baurecht, Grobkostenschätzung und Bauablauf. Hierbei sind auch Brandschutz- und Schallschutzauflagen sowie Auflagen bzgl. Außenanlagen und Stellplätzen zu prüfen.
Die geschätzten Baukosten für die vorgenannte Maßnahme betragen ca..[Betrag gelöscht] EUR brutto, davon KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto und KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten Technische Ausrüstung betragen:
- AG 1.1.1 (einschließlich der mitzuverarbeitenden Bausubstanz von ca. [Betrag gelöscht] EUR) brutto ca. [Betrag gelöscht] EUR
- AG 1.1.2 (einschließlich der mitzuverarbeitenden Bausubstanz von ca. [Betrag gelöscht] EUR) brutto ca. [Betrag gelöscht] EUR
- AG 1.1.3 (ohne mitzuverarbeitende Bausubstanz) brutto ca. [Betrag gelöscht] EUR
- AG 1.1.4 (einschließlich der mitzuverarbeitenden Bausubstanz von ca. [Betrag gelöscht] EUR) brutto ca. [Betrag gelöscht] EUR
- AG 1.1.5 (einschließlich der mitzuverarbeitenden Bausubstanz von ca. [Betrag gelöscht] EUR) brutto ca. [Betrag gelöscht] EUR
Da eine fundierte Aussage zu den Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz erst zu einem späteren Zeitpunkt der Planung möglich ist, wird hierfür zunächst ein Zuschlag (s.o.a.) berücksichtigt. Dieser Zuschlag ist in den angegebenen anrechenbaren Kosten bereits enthalten. Die genaue Ermittlung der Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz erfolgt in der Leistungsphase 3.
Soweit die Mindeststandards (Mindestkriterien) erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte (Bewertungskriterien) für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV).
Die Bewertungskriterien sind in der Wertungsmatrix (Anlage A2 zum Teilnahmewettbewerb) enthalten.
1. Umsatz in EUR (netto) p.a. des Bewerbers (bzw. in Summe bei einer Bewerbergemeinschaft), der mit vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) erzielt wurde - (Gewichtung: 10)
2. Zwei vergleichbare Referenzprojekte (P1 und P2) des Bewerbers insgesamt aus den letzten 7 Jahren sowie das Ergebnis der Abfragen benannter Ansprechpartner dieser Projekte - (Gewichtung: jeweils 30)
3. Vergleichbares Referenzprojekt des Bewerbers (P3) mit öffentlichen Auftraggebern aus den letzten 7 Jahren sowie das Ergebnis der Abfrage benannter Ansprechpartner dieses Projektes - (Gewichtung: 30)
Die einzelnen Kriterien werden mit einer Bewertung zwischen 1 und 5 Punkten versehen und gewichtet. Die Punkte ergeben sich aus der Multiplikation von Gewichtung und Bewertung. Die maximale Punktzahl beträgt 500. Bei Punktegleichstand mehrerer Bewerber kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Die Vergabestelle ist bestrebt, den Wettbewerb zu stärken und behält sich daher vor, den Teilnahmewettbewerb bei Unterschreitung einer Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern einzustellen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen.
Alle für das Verhandlungsverfahren gemäß § 17 Abs. 4 VgV ausgewählten Teilnehmer erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.) Nachweis der Berufsqualifikation "Beratender Ingenieur / Ingenieurt" gemäß § 75 Abs. 2 VgV
2.) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV)
3.) Eigenerklärung zu Eintragungen im Wettbewerbsregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie2014/24/EU)
ODER
falls vorhanden Auszug aus dem Wettbewerbsregister - ggf. auch Kopie -
4.) Eigenerklärung zur Eignung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind (Vordruck "Ergänzende Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage B2 zur Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb enthalten).
5.) Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss von allen Mitgliedern die Eigenerklärung zur EU Verordnung Russland vorgelegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählt auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).
1.) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers (bzw. in Summe bei einer Bewerbergemeinschaft), der mit vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) erzielt wurde in EUR (netto)
Definition der Vergleichbarkeit für die Technische Ausrüstung:
(Hinweis: Es müssen nicht alle Punkte erfüllt sein):
- Planungsleistungen der Leistungsphasen 2,3 und 5
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7)
- Bauüberwachung (Leistungsphase 8)
- Realisierung von Sanierungen im Wohnungsbau
- Realisierung von Nachverdichtungsoptionen
- Nachhaltiges und wirtschaftliches Bauen im Bestand und bei laufendem Betrieb
- Realisierung von Bauprojekten im Auftrag von öffentlichen Auftraggebern
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft zu addieren und als Ganzes abzugeben.
2.) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die geforderte Bescheinigung von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z. B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.
zu 2.) Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme i. H. v. mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensereignis aufweisen. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen je Versicherungsjahr betragen.
Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden. (Hinweis: Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit ausgewiesen sein.)
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eindeutig zuzuordnen sein.
1. und 2.) Eigenerklärung: Darstellung von mind. 2 bis max. 4 vergleichbaren Referenzprojekten (P1 und P2) aus den letzten 7 Jahren des Bewerbers (Büro) insgesamt unter Angabe von
- Bauvorhaben, Bausumme, Leistungsphasen, Anlagengruppen,
Laufzeit und ggf. Projektabschluss
- Name des Projektleiters /der Projektleiterin
- Angabe des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und optional E-Mail
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt)
Der AG bewertet qualitativ die Referenzen des Bewerbers, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Ausgewählt und überprüft werden 2 Referenzen des Bewerbers. Sollten mehr als 2 Referenzen vorliegen, werden die benannten Referenzprojekte mit der höchsten Vergleichbarkeit ausgewählt. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung (Definition Vergleichbarkeit unter III.1.2).
3.) Eigenerklärung: Darstellung von mind. 1 vergleichbaren Referenzprojekt bis max. 2 vergleichbaren Referenzprojekten (P3) aus den letzten 7 Jahren des Bewerbers (Büro) mit öffentlichen Auftraggebern unter Angabe von
- Bauvorhaben, Bausumme, Leistungsphasen, Anlagengruppen, Laufzeit und ggf. Projektabschluss
- Name des Projektleiters /der Projektleiterin
- Angabe des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und optional E-Mail
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt)
Der AG bewertet qualitativ die Referenz des Bewerbers mit öffentlichem Auftraggeber, das mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist. Ausgewählt und überprüft wird 1 Referenz des Bewerbers. Sollte mehr als 1 Referenz vorliegen, wird das benannte Referenzprojekt mit der höchsten Vergleichbarkeit ausgewählt. (Definition der Vergleichbarkeit siehe III.1.2.).
4.) Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern
Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen.
§ 75 VgV
Die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Führungskräfte müssen über die Berufsqualifikation des "Beratender Ingenieur / Ingenieur" verfügen. Zugelassen wird, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV). Der Nachweis hat mit dem Angebot zu erfolgen.
1.) Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) der Deutschen Bundesbank zu den Verträgen für freiberuflich Tätige; Honorarvereinbarung basierend auf der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung 2021, in Kraft seit 01. Januar 2021. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
2.) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Versicherungsschutz wie in Ziff. III.1.2.) aufgeführt
3.) Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
4.) Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Teilnahme-/Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung; die Bewerber werden gebeten, die Teilnahmeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. die Bewerber werden gebeten, die Teilnahmeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.
2.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter http://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
3.) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 01.08.2023, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
4.) Für die Bewerbung / für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
5.) Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bewerbertool im Reiter "Teilnahmeanträge" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge per E-Mail sind nicht zulässig. Teilnahmeanträge dürfen nicht über Nachrichtenfunktionen des Bewerbertools eingereicht werden;
6.) Nach dem 10.08.2023, 11:00 Uhr eintreffende Teilnahmeanträge werden nicht zur Wertung zugelassen.
7.) Unvollständige Teilnahmeanträge können von der Wertung ausgeschlossen werden.
8.) Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch den Auftraggeber nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
9.) Der Bewerber hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
10.) Soweit vom Bewerber/Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
11.) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
12.) Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
13.) Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
14.) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
15.) Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Bieter gem. § 17 Abs. 12 VgV in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y636G2N
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Wilhelm-Epstein-Straße 14
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60431
Land: Deutschland
Fax: +49 699566-502197
Internet-Adresse: www.bundesbank.de