Abschlussprüfungen Referenznummer der Bekanntmachung: Abschlussprüfungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6192294-635
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rmv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschlussprüfungen
Gegenstand der Vergabe ist die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 ff. für
- die RMV GmbH, deren 100%-ige Tochtergesellschaften
- rms GmbH sowie deren 100%-ige Tochtergesellschaft Mobilligence GmbH,
- und fahma GmbH,
- des RMV Treuhandbereiches
sowie die Prüfung der Konzernjahresabschlüsse 2023 ff. des RMV-Konzerns.
Siehe II.1.4) Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag kann zweimal um je ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Der Bewerber erklärt jeweils mit Übermittlung des Teilnahmeantrags (Anlage B 1.1), dass
a) keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen.
b) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
c) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
d) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.
e) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
f) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Absatz 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht vorliegen.
(2) Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß Absatz 1 von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 3.2 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
(3) Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Bewerbern/Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die die Anforderungen gemäß Ziffer 14.1 bis 14.3 nicht erfüllen oder bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden ausgeschlossen.
(1) Der Bewerber weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Erklärungen nach:
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist.
Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen.
• Erklärung, dass
a) keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren;
b) ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
c) die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
d) der Bewerber sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
• Erklärung über das Bestehen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von je 2.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden, genügt die Erklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
(2) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanzielle Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(3) Gleiches gilt für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerber-/Bietergemeinschaft.
(1) Der Bewerber weist seine fachliche Eignung durch die Vorlage folgender Dokumente und Angaben nach:
• Zulassung als Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfergesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
• Erklärung des Bewerbers, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Bewerber, seinen Organen einerseits und den AG und deren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an der Unabhängigkeit des Bewerbers begründen können.
•Erklärung, in welchem Umfang im vorangegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für die AG, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vereinbart sind.
• Erklärung des Bewerbers, dass dieser bei den AG nicht in den letzten fünf aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse geprüft hat.
• Bescheinigung über die Teilnahme an einer Qualitätskontrolle nach § 57a WPO.
• Kurze Unternehmensbeschreibung, die unter anderem Angaben zur Mitarbeiterzahl und zum Portfolio beinhaltet.
• Vorlage eines Prüfungskonzeptes.
• Vorlage einer Liste mit aussagekräftigen Referenzen, die erkennen lassen, dass der Bewerber (Projekt-)Erfahrung in nachstehenden Bereichen hat:
a) Prüfung von Abrechnungen/Nachweisen im öffentlichen Bereich (Kommunale- und Landesfinanzierungen)
b) Prüfung von ÖPNV-Verbünden wird positiv bewertet
c) Prüfung der Abrechnung von Corona-Schäden wird positiv bewertet
d) Prüfung von ÖPNV-Unternehmen wird positiv bewertet
Zu a) benennt der Bewerber mindestens ein, maximal zwei und zu b) bis d) soweit vorhanden max. vier abgeschlossene Referenzprojekte der letzten 3 Jahre.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben umfassen:
• detaillierte Beschreibung der Leistungen (differenziert nach eigenen Leistungen sowie Leistungen von Nachunternehmern),
• Auftraggeber (Name, Adresse, Kontaktdaten, ggf. Ansprechpartner),
• Leistungszeitraum und -volumen.
(2) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, hat er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bewerber mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV).
(3) Der Bewerber hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 2 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den vorstehenden Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
(4)Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Mitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Durchführung der entsprechenden Leistung zuständig sein sollen. Wenn entsprechende Nachweise nur für einzelne Mitglieder vorgelegt werden, ist dies mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.1) Auftraggeber:
Neben der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH sind weitere Auftraggeber:
- Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main
- Mobilligence GmbH, Am Hamburger Bahnhof 4, 10557 Berlin
- Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am Taunus
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Teilnahmeunterlagen sowie die Zusätzlichen
Informationen an alle Bewerber (kurz: Bieterinformation) über die in Ziffer I.3) angegebene
Vergabeplattform unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung,
ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des
registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen,
eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. die
Bereitstellung zusätzlicher Informationen.
Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bewerber.
Unternehmen haben sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse
https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung,
Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber
registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und
Veröffentlichung von Bieterinformationen über das Bieterkommunikationssystem der
Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Zu V.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Der Zeitpunkt der Angebotsabgabe steht bei Versand der Bekanntmachung noch nicht fest.
Insofern bezieht sich die dortige Eintragung auf die Teilnahmeanträge.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß
§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“