ESTW iUZ Regensburg Ost – PT1-Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63071
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Architekten-/Ingenieurleistungen, Dienstleistungen (FE.EI-S-A), Sandstraße 38-40, 90443 Nürnberg
E-Mail:
Telefon: +49 91121949594
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW iUZ Regensburg Ost – PT1-Planung
ESTW iUZ Regensburg Ost – PT1-Planung, Strecke 5500 München – Regensburg Hbf mit Abzweig Strecke 5861 Richtung Hafenbrücke
Im Bf Regensburg Ost ist ein ESTW-Z mit nachträglicher Hochrüstung auf eine ESTW-iUZ nach IBN des BSO zu realisieren. Dieses neue Stellwerk ersetzt vollständig die vorhandene mechanische Stellwerkstechnik. Als Standort für das ESTW wurde der Bereich des Bestandsstellwerkes W4 definiert.
Bis zur Fertigstellung des Bedienstandortes (BSO) am Regensburger Hbf ist eine temporäre Bedienmöglichkeit für das ESTW NROB mittels Bauzustand als ESTW-Z aus einem Container vorgesehen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann die Umrüstung zum ESTW iUZ erfolgen.
Leistungsgegenstand ist die PT1-Planung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESTW iUZ Regensburg Ost – PT1-Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.