Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44668
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Becker, Roswitha
E-Mail:
Telefon: +49 3412342395
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
sh. Punkt II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
Postanschrift: Wolfener Str. 32–34, Gebäude F
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wiesenburg, Medewitz, Roßlau
sh. Punkt II.1.4)
Postanschrift: Wolfener Str. 32–34, Gebäude F
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Vermessungs- und Planungsleistungen für Rettungswegzufahrten im PA 1
Nach Einreichung der Antragsunterlagen im Planfeststellungsverfahren im PA 1 hat die planfeststellende Behörde Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin mittels einer Verfahrensleitenden Verfügung vom 03.05.2023 ein gesamthaftes, durchgehendes Rettungswegekonzept für den Planfeststellungsabschnitt im Land Brandenburg gefordert. Das betrifft nunmehr auch Umbauabschnitte mit „nicht wesentlichen baulichen Änderungen im Sinne dieser Richtlinie“ für Brand- und Katastrophenschutz. Als Folge sind zusätzliche Rettungswegzufahrten durch Waldgebiete erforderlich, die zu planen und in die Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen zu integrieren sind. Vorlaufend sind Aufmaße der bestehenden Geländesituationen erforderlich. Diese Sachverhalte waren nicht vorhersehbar.