Betreuung der Flüchtlinge im Standort Alsfeld der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: I/11.3-Betreuung NUK Alsfeld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Landgraf-Philipp-Platz 1-7
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6413032542
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rp-giessen.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung der Flüchtlinge im Standort Alsfeld der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Betreuung der Flüchtlinge im Standort Alsfeld der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Zeitraum: 01.06.2023 - 31.12.2023
Standort Alsfeld
Beteuung der Flüchtlinge im Standort Alsfeld der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Dringlichkeitsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV, die eine beschleunigte Auftragsvergabe erforderte, weil selbst die verkürzten Mindestfristen der in § 14 Abs. 4 Nr. 3 genannten Verfahren nicht eingehalten werden konnten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betreuung der Flüchtlinge im Standort Alsfeld der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Postanschrift: Altenburger Straße 56b
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6631919910
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)