Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Julian Fassing, Katharina Sklorz
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA246: Abgrenzung Bautabuzone
Im Rahmen des Bauvorhaben im Bereich Biblis-Gernsheim BA 2 werden auf Basis des aktuellen Stands der Ausführungs- und LBP-Planung sowie in Abstimmung mit der UBÜW geänderte Leistungen im Bereich der Abgrenzung von Bautabuzonen bzw. Vegetationsschutzzonen erforderlich. Statt dem im vertraglichen Leistungsumfang beschriebenen Schutzzaun kommen für die Abgrenzung nun Absperrketten zur Ausführung. Außerdem ändern sich die ursprünglich beschriebenen Massen. Die zusätzliche Leistung ist notwendig um das Bauvorhaben unter Berücksichtigung des Schutzes des Vogelschutzgebiet "Rheinauen bei Biblis und Groß-Rohrheim" durchführen zu können. Durch einen AN-Wechsel würde es zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf kommen. Bei einem AN-Wechsel würde es zu Zusatzkosten kommen, da dem AN nicht Erstattbare Aufwendungen ersetzt werden müssten. Der AN ist bereits mit dem herstellen, vorhalten und abbauen eines Schutzzauns für Vegetationsflächen beauftragt, lediglich die Art der Absperrung ändert sich aufgrund der Freigabe der UNB in eine Kette.