Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: MSK_22_TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weinbergstraße 25-27
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsführung Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V./ Direktion Museum und Zentralinstitut für Sepulkralkultur
E-Mail:
Telefon: +49 5619189340
Fax: +49 5619189310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sepulkralmuseum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Gebäudeausrüstung
Für die Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur, Kassel sind Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung zu vergeben.
Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V., Museum und Zentralinstitut für Sepulkralkultur Weinbergstraße 25-27 34117 Kassel
Leistunge der technischen Gebäudeausrüst im Rahmen der Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel. Neben einer inhaltlichen Neukonzeption der Dauerausstellung soll das 1992 eröffnete Museum eine umfassende Sanierung erhalten. Dabei gilt es auch, das Bestandsgebäude zu erweitern, insbesondere im Bereich des aus dem Jahr 1903/1904 stammenden Altbaus, in welchem sich Verwaltung, Museumseingang und Cafeteria/Museumsshop befinden. Der 1992 eröffnete Neubau des Münchner Architekten Wilhelm Kücker, welcher über eine Glasfuge mit dem Altbau verbunden ist, soll insbesondere eine klimatechnische Optimierung erfahren.. Das zu betreuende Projekt hat ein Volumen 5.180.500 EUR (netto - KG 300+400) und eine Bruttogrundfläche von ca. 16.500 m2. Sanierung und Erweiterung sind Bestandteil von Architektenleistungen, welche im europaweiten hochbaulichen Wettbewerbsverfahren vergeben worden sind und vom Büro Schulze Berger Architekten Stadtplaner BDA PartG mbB erbracht werden.
Die Szenographie wurde an Gewerkdesign Berlin vergeben
Dazu gehört auch die Integration und Abstimmung der Leitungen mit den Zuwendungsgebern Bund (BKM / OFD), Land Hessen (HMWK) und Stadt Kassel.
Die besondere Lage des Museums für Sepulkralkultur auf dem Gebiet des Kasseler Weinbergs, entlang einer Linie bedeutender kultureller Nachbarorte wie der GRIMMWELT, der Hessischen Landesbibliothek und des Hessischen Landesmuseums, der Neuen Galerie und des neu zu gestaltenden Brüder-Grimm-Platzes mit neu geplantem Tapetenmuseum gilt es in den Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zudem grenzt das Museum für Sepulkralkultur unmittelbar an ein Wohngebiet und befindet sich in direkter Nachbarschaft einer Schule, eines Altenwohnheims sowie eines Krankenhauses. Zufahrtswege zu diesen Einrichtungen dürfen durch Bau- und Liefermaßnahmen nicht beeinträchtigt werden bzw. gilt es in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Terminplanung: Es ist geplant, das Projekt bis zur 35. KW 2027 baulich und einrichtungstechnisch abzuschließen, sodass mit einer Eröffnung des umgestalteten Museumsgebäudes am Weinberg der Betrieb zur 36. KW 2027 wieder aufgenommen werden kann. Der Verwendungsnachweis ist bis zur 38./39. KW 2027 fertig zu stellen. Das Projekt wird durch öffentliche Mittel der Zuwendungsgeber Bund (BKM), Land Hessen (HMWK) und Stadt Kassel gefördert.
Abschließend sind Verwendungsnachweise nach den jeweils erforderlichen Vorgaben und noch festzulegenden Fristen für BKM, HMWK, Stadt Kassel anzufertigen.
Die Sprache des Auftraggebers und somit hauptsächliche Kommunikationssprache ist Deutsch. In Ausnahmefällen muss mit externen Dienstleistern in englischer Sprache kommuniziert werden.
Komplexität des Vorhabens, siehe Leistungsbeschreibung
Die Bewerber werden nach den in dieser Bekanntmachung und den Beschaffungsunterlagen genannten objektiven Kriterien ausgewählt. Auf der Basis der unter II.2.5. genannten Zuschlagskriterien wird eine Rangfolge unter den Bewerbenden gebildet. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden.
Die Beauftragung erfolgt in Projektstufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Teilnahmeberechtigt als Ingenieur sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Dipl.Ing. / Master Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Berufsbezeichnung berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder vergleichbaren Befähigungsnachweis verfügt. Dieser Nachweis ist für die gem. III.2.3. anzugebenden ausführungsverantwortlichen Personen (vgl. Teilnahmeantrag Teil B, Selbstauskunft Punkt 2) einzureichen (Ausschlusskriterium). Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die geforderten Dienstleistungen gehören. Mindestens einer der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person(en) muss die an die natürliche Person
gerichteten Anforderungen erfüllen.
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) im Original vorzulegen (Ausschlusskriterium). Abschlagszahlungen erfolgen in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen. Die weiteren Bedingungen sind im Vertragsentwurf geregelt und zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber/Bieterkommunikation erfolgt nur elektronisch über die Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAE6GJG
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126348-120
Fax: +49 6151126834
Auf die Rügepflicht gem. § 160 Abs. 1 Nrn. 1 - 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbs. auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB; danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage verstrichen sind.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126348-120
Fax: +49 6151126834