Volumenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67133
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frerking, Maike
E-Mail:
Telefon: +49 6926517033
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Volumenvertrag
Volumenvertrag für die Beauftragung von Leistungen zur Planung und Realisierung von Projekten der digitalen Leit- und Sicherungstechnik inklusiver aller relevanten Zusammenhangsleistungen
Deutschland
Die DB Netz AG plant, zur beschleunigten Abwicklung von LST-Vorhaben eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern im sog. Volumenmodell zu vergeben. Dies folgt u.a. den von der Beschleunigungskommission Schiene getroffenen Feststellungen. Es sollen alle für die erfolgreiche Realisierung eines LST-Projekts notwendigen Leistungen über die abzuschließende Rahmenvereinbarung beauftragt werden (u.a. Planung und Realisierung von digitalen Stellwerken mit oder ohne Signalisierung). Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Vertragspartnern abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung soll verbindliche Mengenzusagen (Mindestmenge zu migrierender Stelleinheiten) durch die DB Netz AG und Leistungspflichten der Rahmenvertragspartner (in Höhe einer voraussichtlichen Abrufmenge) enthalten. Der Gesamtumfang der Mindestmenge und voraussichtlichen Abrufmenge kann den Vergabeunterlagen entnommen werden (insb. Bewerbungsbedingungen). Für die zu erbringenden LST-Leistungen wird die DB Netz AG eine einheitliche Systemarchitektur vorgeben. Kern der einheitlichen Systemarchitektur sind definierte Standardschnittstellen, auf deren Basis die Kern- und Teilsysteme der LST modular in ein Gesamtsystem der digitalen Leit- und Sicherungstechnik eingebunden werden können.
Leistungen der digitalen Leit- und Sicherungstechnik, d.h. a) DSTW-Zentraleinheit inkl. MDM, GFK, Gleisfeldausrüstung LST-Anlagen, EEA und TK-Anlagen, sowie Schnittstellen zu benachbarten Sicherungsanlagen (Stellwerke, BÜSA) sowie b) Zugbeeinflussung (ETCS-Streckenausrüstung [Innenanlage RBC sowie Außenanlage Balisen etc.] und/ oder Class B-Zugbeeinflussung (PZB)), c) Bedienung: integriertes Leit- und Bediensystem iLBS (iBS-ZE, Bedienplatz DiB);
Die LST-Leistungen müssen auf das Betrieblich-Technische Zielbild der DB Netz AG migrierbar sein. Die DSTW- Zentraleinheiten und RBC inklusive entsprechender MDM-Module sollen in sog. Technikstandorten (TSO) und der Bedienplatz soll in sog. Bedienstandorten (BSO) installiert werden. Die Errichtung der TSO und BSO ist nicht Gegenstand der auszuschreibenden Rahmenvereinbarung.
Die LST-Leistungen sind außerdem inklusive aller für ihre Ausführung unmittelbar notwendigen Zusammenhangsleistungen zu erbringen:
1) Arch/Ing-Leistungen (Planungsleistungen LST, TK, EEA, KTB, OLA, OSE für die zu migrierenden Stelleinheiten [STE]; Umweltverträglichkeitsprüfung, Plan- und Abnahmeprüfleistungen, Baugrunduntersuchungen, NoBo/AsBo Leistungen / EG Zertifizierung); Planungsleistungen vsl. ab HOAI-Lph 2 / 3 auf Grundlage der vom Auftraggeber übergebenen Verkehrlichen und Betrieblichen Aufgabenstellung (ggf. auch Teile der Grundlagenermittlung) bis einschließlich Leistungsphase 5 (inkl. PT1 und PT2) sowie Erstellung von Bestandsunterlagen; inkl. Prüfung von Genehmigungsbedürfnissen und Erstellung einer evtl. Genehmigungsplanung (Einholung von Genehmigungen wird durch den AG auf Basis der Vorarbeiten des AN erfolgen);
2) Kabeltiefbau (z.B. Kabelführungs-/-gefäßsysteme, Querungen, Fundamente) für die Errichtung der zu migrierenden STE; Lieferung und Verlegung LST-, TK-, EEA- und OSE-Kabel;
3) Weitere Zusammenhangsleistungen: Anpassung der Fahrleitung, Anpassung des Oberbaus, Anpassung der OSE, Rückbau in Bezug auf vorhandene & zu ersetzende LST-Infrastruktur sowie der Infrastruktur der Zusammenhangmaßnahmen;
4) Bauaffine Dienstleistungen (Sicherungsleistungen), Kampfmittelsondierung;
5) technisch Berechtigter;
6) rechtzeitige Zuarbeiten des jeweiligen AN für Beistellleistungen des AG (Baulogistik, baubetriebliche Anmeldungen; Einholung von Genehmigungen [IBG; EG-Konformität; evtl. Planrechtsverfahren; Konfiguration bbiP-Netz; etc.])
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die hier aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutsche Bahn AG (ausgenommen sind die Erklärungen zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, die auch bei Vorhandensein einer Präqualifikation der Deutsche Bahn AG zwingend als separate Erklärung abzugeben ist) oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht:
Vollständig ausgefüllte Erklärung zur Zuverlässigkeit über eine Bietererklärung / Eigenerklärung oder jeweils unterzeichnete:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister sowie Erklärung dazu, ob und wenn ja, welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
— Einhaltung von Sanktionen und Embargos:
a) Versicherung, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt; Versicherung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt; Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Versicherung, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Versicherung,
- kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt.
d) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärungen:
a) ob, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) dass das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
—Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Erklärung über den Umsatz im ausschreibungsrelevanten Segment (Leitgewerk Leit- und Sicherungstechnik) in den letzten 3 Kalenderjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
—Nachweis zu Referenzen: es muss mindestens 1 Stellwerksausrüstungs-Projekt mit Realisierung einer Stellwerks-Zentraleinheit für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der Europäischen Union in den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (anerkannt werden auch noch nicht abgeschlossene Projekte, Referenzbogen mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers und mit Angabe, ob es sich um ein elektronisches oder digitales Stellwerk handelt, mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftragssummen, Zeitraum der Leistungserbringung sowie Beschreibung der ausgeführten Leistungen in Stichpunkten)
—Nachweis über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag beizulegen.
— Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die vorstehenden drei (3) Erklärungen/Nachweise von jedem Gemeinschaftsmitglied abzugeben/vorzulegen, welches für die Realisierung der DSTW-Zentraleinheit vorgesehen ist.
— Referenzen: Nachweis über die Durchführung von mindestens einem (1) Projekten mit gewerkeübergreifenden Koordinationsleistungen für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs innerhalb der Europäischen Union in den vergangenen 5 Jahren (Nachweis mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers, mit Angaben zu Projektbezeichnung, ARGE-Partnern, Nachunternehmern, Auftragssummen, Anteil Eigenleistung, Anteil Leistungen durch ARGE-Partner und Nachunternehmer, Zeitraum der Leistungserbringung sowie Beschreibung der ausgeführten Leistungen in Stichpunkten, zu den erfolgten Koordinationsleistungen des Bewerbers und sonstigen von dem Auftrag umfassten Gewerken); anerkannt werden auch noch nicht abgeschlossene Projekte
— Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001)
— HINWEIS: Nach Ziffer III.1.4) ist darüber hinaus eine Präqualifikation der Deutsche Bahn AG erforderlich. Details zur Vorlage der entsprechenden Nachweise siehe dort.
— Für den Leistungsanteil DSTW-Zentraleinheit ist eine Präqualifikation im Modul 1 „Zentraleinheit DSTW“ der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsbl. der EU 2022/S 174-493879). Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – der für die Realisierung der DSTW-Zentraleinheit vorgesehene Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben den Nachweis der gültigen Präqualifikation zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
— Darüber hinaus muss das jeweils ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die in III.2.2) genannten Leistungen präqualifiziert sein. Die dort genannten Präqualifikationen sind zugleich Anforderungen an die Eignung des jeweils ausführenden Unternehmens. Nachweise über die gültige Präqualifikation sind, vorbehaltlich anderweitiger Festlegungen im Vertrag, spätestens vor einem Leistungsabruf des Auftraggebers aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung zu erbringen. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist ein Leistungsabruf/eine Realisierung nicht möglich!
— Erklärung, ob in Bezug auf die unter III.2.2 genannten Leistungen der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft oder vom Bewerber/ von einer Bewerbergemeinschaft vorgesehene Nachunternehmer bereits im Besitz einer gültigen Präqualifikation sind (wenn ja, mit Angaben zum betreffenden Unternehmen und die betreffende Leistung)
Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder (Bietergemeinschaften)
— Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – der für die Realisierung der DSTW-Zentraleinheit verantwortliche Bietergemeinschaftspartner muss in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für das Modul 1 „Zentraleinheit DSTW“ (vgl. Amtsbl. der EU 2022/S 174-493879) präqualifiziert sein. Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.4) zu entnehmen.
— Für die Ausführung der folgenden Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG präqualifiziert sein. Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise ist III.1.4) zu entnehmen:
- DSTW mit allen Modulen Zentraleinheit, Gleisfeldkonzentrator, Feldelementanschlusskasten, Teilsystem Lichtsignal, Teilsystem Weiche, Teilsystem Achszähler, MDM, Blockanpassung, Systemintegration
- ETCS
- Planung LST
- Planung E-Technik, Planung von elektrischen Energieanlagen
- Planung E-Technik, Planung elektrischer Weichenheizanlagen
- Planung Oberleitungen
- Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
- Sicherungsleistungen, Verzeichnis III
- Allgemeiner Erd- und Tiefbau
- Erdbauwerke - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
- Bauleistung für Kabel, Kabelverlegung
- Bauleistung für Kabel,Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
- Bauleistung für Kabel, Bauen unter Eisenbahnbetrieb
- Spezialtiefbau, Gründungen Pfähle
- Spezialtiefbau, Gründungen Untergrundverbesserung
- Spezialtiefbau, Stützbauwerke
- Spezialtiefbau, Verankerungen
- Spezialtiefbau, Bauen unter Eisenbahnbetrieb
- Konstruktiver Ingenieurbau, Bauen unter Eisenbahnbetrieb
- Elektrische Weichenheizanlagen, Niederspannung
- Elektrische Weichenheizanlagen, Mittel – und Niederspannung
- Oberleitungsanlagen, Errichtung 15 kV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu Ziffer IV.1.3: Geplante Mindestanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung (Vertragspartner für die abzuschließende Rahmenvereinbarung): drei (3)
Die Anwendung der §§ 123, 124 i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
HINWEIS 1: Jegliche Kommunikation (insbes. Teilnahmeanträge, Angebote) erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform. Eine Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen.
HINWEIS 2: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst werden Teilnahmeanträge abgefordert. Zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine Registrierung und Anmeldung auf der e-Vergabeplattform des Auftraggebers erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Registrierung einige Werktage dauern kann. Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die zugelassenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zu weiteren Einzelheiten siehe die Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen, Anhang A, abrufbar unter LINK siehe Ziffer I.3).
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber muss bis zum Ende der Teilnahmefrist alle unter Ziffer III.1.1. bis III.1.4 sowie VI.3 geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform in einem mit Standardsoftware lesbaren Datenformat (z.B. PDF) hinterlegen. Erklärungen/Nachweise sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der Vergabeplattform des Auftraggebers zu der Projektnr. 23FEI67133 zu hinterlegen. Diese Fragen werden zentral dort beantwortet und sind nur auf der Vergabeplattform (nach erfolgter Registrierung) sichtbar.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.