Rahmenvertrag für netzwerkfähige Geräte für die intelligente Netzwerkanbindung (INA-Box) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65146
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bozkurt, Senol
E-Mail:
Telefon: +49 6926523166
Fax: +49 6926549787
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bozkurt, Senol
E-Mail:
Telefon: +49 6926523166
Fax: +49 6926549787
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für netzwerkfähige Geräte für die intelligente Netzwerkanbindung (INA-Box)
die Leitstellen der DB Energie GmbH sind verantwortlich für die Führung des elektrischen Netz-betriebs im Oberleitungsnetz der DB Netz AG sowie der in die Oberleitung einspeisenden 15-kV-Schaltanlagen der DB Energie. Anstatt der voneinander unabhängigen Leitsysteme (in Summe 9) der Zentralschaltstellen (Zes) wird aktuell ein einheitliches zentrales jedoch geogra-fisch redundant verteiltes Verbundleitsystem auf 3 Zentraschaltstellen in Betrieb genommen.
Im Rahmen dieses übergeordneten Projektes werden an allen VPN-Flächenstandorten der DBEn netzwerkfähige Geräte für die intelligente Netzwerkanbindung (INA) eingebracht. Diese Geräte müssen in der Lage sein, zwischen RTU und Leitsystemen die IEC60870-5-104 Fern-wirklinien ohne Umparametrierung der RTU, zu steuern (z.B. Befehlshoheit der verschiedenen Leitsysteme ändern oder Mithörbetrieb).
die Leitstellen der DB Energie GmbH sind verantwortlich für die Führung des elektrischen Netz-betriebs im Oberleitungsnetz der DB Netz AG sowie der in die Oberleitung einspeisenden 15-kV-Schaltanlagen der DB Energie. Anstatt der voneinander unabhängigen Leitsysteme (in Summe 9) der Zentralschaltstellen (Zes) wird aktuell ein einheitliches zentrales jedoch geografisch redundant verteiltes Verbundleitsystem auf 3 Zentraschaltstellen in Betrieb genommen.
Im Rahmen dieses übergeordneten Projektes werden an allen VPN-Flächenstandorten der DBEn netzwerkfähige Geräte für die intelligente Netzwerkanbindung (INA) eingebracht. Diese Geräte müssen in der Lage sein, zwischen RTU und Leitsystemen die IEC60870-5-104 Fernwirklinien ohne Umparametrierung der RTU, zu steuern (z.B. Befehlshoheit der verschiedenen Leitsysteme ändern oder Mithörbetrieb).
Die Lösung muss auch zwingend einen permanenten Funkersatzweg unterstützen sowie dem aktuellen Stand der Technik IT-/OT-Security (z.B. gehärter, Verschlüsselung) entsprechen. Au-ßerdem ist von größter Wichtigkeit ein vorgegebenes zentrales Gerätemanagement der eingesetzten Geräte einzubinden.
Alle Anforderungen sind im Lastenheft INA-Box beschrieben.
Folgende Kriterien sind für die Zulassung am Ausschreibungsverfahren von bedeutsamer Relevanz
Vergleichbare Expertise in den folgenden Gebieten:
im Umfeld von Energieversorgern kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
Netzwerktechnik und IEC60870-5-104 Fernwirktechnik
Softwareentwicklung im Haus für zukünftig mögliche Applikationen der INA-Boxen
IT-/OT-Security nach dem aktuellen Stand der Technik erfüllen: BDEW Whitepaper „Anforderungen an sichere Steuerungs- und Telekommunikationssysteme Version 2 05/2018“
Zukünftige, langfristige Verfügbarkeit der Geräte (Support) gewährleisten
Zwingende Zertifizierungen müssen für die Zulassung zum Vergabeverfahren vorweisbar sein:
ISO 27001
Technische Zwangspunkte:
Allgemein sind die Anforderungen aus dem Lastenheft INA-Box vollumfänglich zu erfüllen. An dieser Stelle hier zusammengefasst einige wenige von besonderer Bedeutung:
Die INA-Box ist als generische Plattform verstehen mit der Möglichkeit verschiedene Anwendungen zu portieren.
Multiportfähig, Mirror-Port für Analysen, V-LAN, sowie IPv6 ready
Das Gerät muss neben klassischer Port-/Adressfilterung über eine frei konfigurierbare IEC-60870-5-104 Proxy- sowie 104-Application Layer Firewall Funktionalität verfügen.
Die Geräte der Flächenstandorte müssen an eine zentrale Geräteverwaltung angebunden werden können. Die zentrale Geräteverwaltung ist Lieferbestandteil und ermöglicht die vollständige Administration und Überwachung aus zentraler Stelle von der Ferne. Nach Einweisung soll der AG befähigt werden, dieses Tool eigenständig zu nutzen.
Es werden voraussichtlich folgende Mengen benötigt:
INA-Box für VPN-Anbindung : 239 Stück Schätzwert, 302 Stück Höchstwert
INA-Funk : 210 Stück Schätzwert, 265 Stück Höchstwert
INA-Funkumsetzer : 282 Stück Schätzwert, 355 Stück Höchstwert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
-Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bitte beachten Sie das Formblatt zum Teilnahmeantrag im Vergabeportal.
Folgende Kriterien sind für die Zulassung am Ausschreibungsverfahren von bedeutsamer Relevanz
Vergleichbare Expertise in den folgenden Gebieten:
im Umfeld von Energieversorgern kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
Netzwerktechnik und IEC60870-5-104 Fernwirktechnik
Softwareentwicklung im Haus für zukünftig mögliche Applikationen der INA-Boxen
IT-/OT-Security nach dem aktuellen Stand der Technik erfüllen: BDEW Whitepaper „Anforderungen an sichere Steuerungs- und Telekommunikationssysteme Version 2 05/2018“
Zukünftige, langfristige Verfügbarkeit der Geräte (Support) gewährleisten
Zwingende Zertifizierungen müssen für die Zulassung zum Vergabeverfahren vorweisbar sein:
ISO 27001
Technische Zwangspunkte:
Allgemein sind die Anforderungen aus dem Lastenheft INA-Box vollumfänglich zu erfüllen. An dieser Stelle hier zusammengefasst einige wenige von besonderer Bedeutung:
Die INA-Box ist als generische Plattform verstehen mit der Möglichkeit verschiedene Anwendungen zu portieren.
Multiportfähig, Mirror-Port für Analysen, V-LAN, sowie IPv6 ready
Das Gerät muss neben klassischer Port-/Adressfilterung über eine frei konfigurierbare IEC-60870-5-104 Proxy- sowie 104-Application Layer Firewall Funktionalität verfügen.
Die Geräte der Flächenstandorte müssen an eine zentrale Geräteverwaltung angebunden werden können. Die zentrale Geräteverwaltung ist Lieferbestandteil und ermöglicht die vollständige Administration und Überwachung aus zentraler Stelle von der Ferne. Nach Einweisung soll der AG befähigt werden, dieses Tool eigenständig zu nutzen.
Vergleichbare Expertise in den folgenden Gebieten:
im Umfeld von Energieversorgern kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
Netzwerktechnik und IEC60870-5-104 Fernwirktechnik
Softwareentwicklung im Haus für zukünftig mögliche Applikationen der INA-Boxen
IT-/OT-Security nach dem aktuellen Stand der Technik erfüllen: BDEW Whitepaper „Anforderungen an sichere Steuerungs- und Telekommunikationssysteme Version 2 05/2018“
Zukünftige, langfristige Verfügbarkeit der Geräte (Support) gewährleisten
Zwingende Zertifizierungen müssen für die Zulassung zum Vergabeverfahren vorweisbar sein:
ISO 27001
Technische Zwangspunkte:
Allgemein sind die Anforderungen aus dem Lastenheft INA-Box vollumfänglich zu erfüllen. An dieser Stelle hier zusammengefasst einige wenige von besonderer Bedeutung:
Die INA-Box ist als generische Plattform verstehen mit der Möglichkeit verschiedene Anwendungen zu portieren.
Multiportfähig, Mirror-Port für Analysen, V-LAN, sowie IPv6 ready
Das Gerät muss neben klassischer Port-/Adressfilterung über eine frei konfigurierbare IEC-60870-5-104 Proxy- sowie 104-Application Layer Firewall Funktionalität verfügen.
Die Geräte der Flächenstandorte müssen an eine zentrale Geräteverwaltung angebunden werden können. Die zentrale Geräteverwaltung ist Lieferbestandteil und ermöglicht die vollständige Administration und Überwachung aus zentraler Stelle von der Ferne. Nach Einweisung soll der AG befähigt werden, dieses Tool eigenständig zu nutzen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.