Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44668
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Becker, Roswitha
E-Mail:
Telefon: +49 3412342395
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
sh. Punkt II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
Postanschrift: Karl-Marx-Allee 90 a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
sh. Punkt II.1.4)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
NT37 - zusätzl- Planung AU OLA
Mit den aus bautechnologischen Gründen vorgezogenen Oberbaumaßnahme für das Jahr 2025, sind Bestandteile aus der ursprünglich gesamthaften AU/OLA auszugliedern bzw. im Vorfeld als separates AU-Heft auszuschreiben. Für die End-Ausschreibung (Zeitraum 2026) sind die aus den vorgezogenen Maßnahmen resultierenden Sachverhalte über die Revision (Brauneintragungen) entsprechend zu aktualisieren, einzuarbeiten sowie nachzupflegen.
Der Wechsel des AN ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da der gebundene AN über sämtliche Planunterlagen verfügt und die Planer im Projekt tief involviert sind. Ein zweites Planungsbüro müsste sich neu einarbeiten und es entstehen neue Schnittstellen.