HWK_SPGK_Ahrtalbahn, 1. Bauabschnitt, Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59618
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Felix Isack, Christian Sauer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
HWK_SPGK_Ahrtalbahn, 1. Bauabschnitt, Elektroarbeiten
Strecke Remagen bis Walporzheim.
Bestandsteil dieser Ausschreibung sind die Elektroarbeiten ab Remagen bis inklusive Walporzheim.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWK_SPGK_Ahrtalbahn, 1. Bauabschnitt, Elektroarbeiten
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Remagen bis Walporzheim.
Bestandsteil dieser Ausschreibung sind die Elektroarbeiten ab Remagen bis inklusive Walporzheim.
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
NT1: Lieferung und Montage ZAS/HV DB Energie GmbH km 10,260
Im Rahmen des Projekts wurden die klassischen Leistungsphasen der HOAI durchlaufen. Basierend auf der Entwurfsplanung
wurden qualitätsgerechte Ausschreibungsunterlagen erstellt und in angemessener Zeit auf dem Markt vergeben. Somit wurde
die Sorgfaltspflicht des Projekts erfüllt.
Jedoch wurde im Verlauf der Ausführungsplanung festgestellt, dass die geplante Umsetzung technisch nicht umsetzbar ist.
Daraus resultiert die Notwendigkeit des Neubaus und der Montage des Außenverteilers. Dieser Umstand war während der
Entwurfs- und Ausschreibungsphase nicht erkennbar und somit nicht vorhersehbar.