Rahmenvereinbarung im Rahmen der Exportinitiative Energie 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 414-62.2-2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Str. 29 - 35
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 414
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung im Rahmen der Exportinitiative Energie 2024
Das BMWK beabsichtigt im Wege einer offenen EU-weiten Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung für 4 Lose abzuschließen. Bei der jeweiligen Rahmenvereinbarung handelt es sich um die Ausschreibung von Dienstleistungen über (A) die Konzeption und Durchführung von Informationsveranstaltungen in Deutschland,(B) die Konzeption, Durchführung und Moderation von Webinaren, (C) die Akquise deutscher Teilnehmer/-innen einschließlich der Unterstützung bei der Vorbereitung von Fachkonferenzen im Ausland für Energie-Geschäftsreisen, (D) die Konzeption und Durchführung von Informationsreisen für ausländische Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren und Entscheidungsträgerinnen bzw. Entscheidungsträger nach Deutschland, (E) bei Bedarf die Bereitstellung eines Experten als messebegleitender Consultant auf dem Gemeinschaftsstand der Exportinitiative auf ausgewählten Auslandsmessen sowie (F) B2B-Matchmaking zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen für Veranstaltungen in Deutschland. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Energieerzeugung
Für deutsche Anbieter und Unternehmen von klimafreundlichen Energielösungen.
Technologiebeispiele können sein: Energieerzeugung durch erneuerbare Energien, Windenergie (Onshore, Offshore, Kleinwindkraft); Bioenergie (Feste Biomasse, Biogas, Biokraftstoffe); Solarenergie (Photovoltaik, Solarthermie, solarthermische Kraftwerke, solare Wärmeproduktionsanlagen); Geothermie (Oberflächennahe Geothermie, Tiefengeothermie); Kleinwasserkraft; Gezeiten- und Wellenkraftwerke; u.ä.
Zielort: Weltweit
Die in der Leistungsbeschreibung und den Durchführungshinweisen beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Dieser Auftrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Energieeffizienz
Für deutsche Anbieter und Unternehmen von klimafreundlichen Energielösungen.
Technologiebeispiele können sein: Energieeffizienz in Gebäuden (Heiz- und Lüftungstechnik, Mess- und Regeltechnik, Baustoffe, Beleuchtung, Planung, Architektur); Energieeffizienz in der Industrie und Gewerbe, (Prozesswärme, Kältetechnik, Mess- und Regeltechnik, Produktionstechnik, Kraft-Wärme-Kopplung); u.ä.
Zielort: Weltweit
Die in der Leistungsbeschreibung und den Durchführungshinweisen beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Dieser Auftrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Wasserstoff
Für deutsche Anbieter und Unternehmen von klimafreundlichen Energielösungen.
Technologiebeispiele können sein: Produktion, Speicherung und Distribution von grünem Wasserstoff; Elektrolyse; Brennstoffzellen; Wasserstoffmobilität; u.ä.
Zielort: Weltweit
Die in der Leistungsbeschreibung und den Durchführungshinweisen beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Dieser Auftrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Energieinfrastruktur und Elektromobilität
Für deutsche Anbieter und Unternehmen von klimafreundlichen Energielösungen.
Technologiebeispiele können sein: Übertragungs- und Verteilungstechnologie; Netzinfrastruktur; Fern- und Nahwärmetechnologie; Energiespeichertechnologie; intelligente Steuerung, virtuelle Kraftwerke, Lastenmanagement; Ladeinfrastruktur; u.ä.
Zielort: Weltweit
Die in der Leistungsbeschreibung und den Durchführungshinweisen beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Dieser Auftrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für Unternehmen: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Mindestanforderung: Aktueller Ausdruck erforderlich (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Bewerbungsfrist).
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen (Verfahrensbeschreibung).
Mindeststandards gemäß Auftragsunterlagen (Verfahrensbeschreibung).
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen (Verfahrensbeschreibung).
Mindeststandards gemäß Auftragsunterlagen (Verfahrensbeschreibung).
-Formfreie Eigenerklärung über das Vorliegen/ die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
-Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen
-Erklärung über Vorsteuerabzugsberechtigung
-Vorlage der Eigenerklärung bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine
-Erklärung zu § 19 MiLoG
-Erklärung zu § 21 AEntG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IFV_NrLos_NameFirma.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.