2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Garbe, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Planerische Leistungen zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit der Planänderung IBF und Zugang U4/U5 LÄ266
Die Leistung ist notwendig, um die im PFB festgehaltenen Auflage A.5.14.20 der SWM in Bezug auf den bauzeitlichen Zugang U4/U5 zu erfüllen. Der Auftragnehmer ist unter anderem mit der Erstellung PH20-2 und der Erstellung/Unterstützung des PFA 5.PÄ IGL beauftragt. Mit erteiltem PFB ist die Auflage A.5.14.20 verbunden. Um den Erfolg des Auftragnehmers, die bauliche und genehmigungsfähige Umsetzung der Planung zu erreichen, ist es notwendig zusätzliche Planungsleistungen zu erbringen, um die Auflagen zu erfüllen. Insofern ist die Leistung zwingend durch den Auftragnehmer zu erbringen.
Eine Beauftragung eines neuen Unternehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten in Bezug auf die Haftung verbunden, da es sich um eine zusätzliche Leistung handelt, die notwendig ist, um den Werkerfolg zu erreichen . Eine Neubeauftragung wäre mit einer erheblichen zeitlichen Schwierigkeiten behaftet, ferner ist der bereits gebundene Auftragnehmer mit den Regelwerken der SWM/LHM inhaltlich vertraut.