Rahmenvertrag Leasingfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2023_002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gernsheimer Str. 43
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - Fiskalische Beschaffung - Ansprechperson Gernsheimer Str. 43 64521 Groß-Gerau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Leasingfahrzeuge
Rahmenvertrag Leasingfahrzeuge
Die Auftraggeberin beabsichtigt das Leasing von neuen Personenkraftwagen. Innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Rahmenvertrages (Anlage II 02 der Bewerbungsbedingungen II) ist es der Auftraggeberin möglich bei Bedarf Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller und Modelle im Rahmen von Full-Service-Einzelleasingverträgen auf Kilometerabrechnungsbasis/geschlossene Abrechnung zu den vereinbarten Rahmenbedingungen abzurufen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer stellt diese zur Verfügung. Keine der Parteien ist zum Abschluss von Full-Service Einzelleasingverträgen bzw. zu einer Lieferung/Abnahme eines festen Fahrzeugkontingentes verpflichtet. Der Abschluss der Full-Service-Einzelleasingverträge richtet sich nach dem Bedarf der Auftraggeberin. Die zwischen den Parteien zu vereinbaren-den Konditionen basieren auf der von der Auftraggeberin angegebenen und vertraglich festgelegten jährlichen Fahrleistung pro Fahrzeug.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bewerberin/des Bewerbers
(Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage I 02 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil III der EEE, sofern diese verwendet wird).
Eintragung der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein Handelsregister
(Eigenerklärung Handelsregisterauszug gemäß Anlage I 03 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV A Ziffer 1 und 2 der EEE, sofern diese verwendet wird).
Eigenerklärung BMWK, gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage I 08 der Bewerbungsbedingungen I).
Angaben der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer (Anlage I 14 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil II A und B der EEE, sofern diese verwendet wird).
Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zu einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Anlage I 10 der Bewerbungsbedingungen I).
Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zum spezifischen Netto-Umsatz in EUR der letzten 3 Kalenderjahre (Eigenerklärung spezifischer Netto-Umsatz gemäß Anlage I 09 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV B, Ziffer 1a und b der EEE, sofern diese verwendet wird).
Verpflichtungserklärung der Bewerberin/des Bewerbers zur Tariftreue (Verpflichtungserklärung gemäß Anlage I 15 der Bewerbungsbedingungen I.)
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin nach Punkt Punkt IV. 4.2. lit. e., dass der allgemeine Netto-Umsatz für die Kalenderjahre 2020 bis 2022 mindestens den Betrag von 4,8 Mio. EUR je Jahr aufweist. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der spezifische Netto-Umsatz für Leasing von neuen Personenkraftwagen für die Kalenderjahre 2020 bis 2022 mindestens den Betrag von 2,04 Mio. EUR je Jahr aufweist. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge von Bewerberin-nen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die den geforderten spezifischen Mindestumsatz je Kalenderjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Verpflichtungserklärung gemäß Anlage I 15 der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Verpflichtungserklärung Tariftreue nach Punkt IV. 4.2. j. der Bewerbungsbedingungen I nicht in der vorgegebenen Form einreichen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage I 04 der Bewerbungsbedingungen I, sofern eine EEE verwendet wird, sind hierzu Angaben unter Teil IV C 1 lit. a) und b) zu machen:
Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem Mai/2020 liegen.
Eine Referenz wird in diesem Sinne als vergleichbar angesehen, wenn insbesondere Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem aus-geschriebenen Auftrag vergleichbar sind und aus dem Bereich Fahrzeugleasing mit Full-Service-Einzelleasingverträgen auf Kilometerabrechnungsbasis/geschlossene Abrechnung erfolgreich durchgeführt worden sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen (Leistungsbeschreibung) vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum), Zwingend sind weiter Angaben zur Anzahl der bereitgestellten Leasingfahrzeuge zu machen (Mindestanforderung 25 Leasingfahrzeuge) sowie Angaben zu der Kundin/Kunde, der Branche und Referenzansprechpartnerin/Referenzansprechpartnerin (inkl. Telefonnummer) zu machen. Eine Referenz wird anerkannt, wenn die Leistung mindestens ein Jahr umfasst.
Bewerberin/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht mindestens zwei entsprechende Referenzen vorlegen, werden als nicht geeignet angesehen und von dem Verfahren ausgeschlossen.
Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem Mai/2020 liegen.
Bewerberin/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht mindestens zwei entsprechende Referenzen vorlegen, werden als nicht geeignet angesehen und von dem Verfahren ausgeschlossen.
HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bewerberin/Bewerber/Bewerbergemeinschaft vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und aus-schließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten An-gaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.
Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zum Datenschutz (Eigenerklärung Datenschutz gemäß Anlage I 13 der Bewerbungsbedingungen I).
Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge nach Punkt IV. 4.2. lit. h. der Bewerbungsbedingungen I von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Datenschutzbestimmungen (Anlage I 11 der Bewerbungsbedingungen I) und die Verpflichtungserklärung Datenschutz (Anlage I 12 der Bewerbungsbedingungen I) nicht uneingeschränkt anerkennen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt IV. 2. b. der Bewerbungsbedingungen I).
Die Teilnahmeanträge sind zusammen mit den Anlagen (siehe Aufforderung zum Teilnahmeantrags) bis zum Ende der Frist (siehe unter Punkt IV. 2. a. der Bewerbungsbedingungen I) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bewerberinnen/Bewerber können Teilnahmeanträge abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt IV. 2. d. der Bewerbungsbedingungen I.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt.
Für die elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Vergabeunterlagen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen I mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Teilnahmeantrag beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Der Teilnahmeantrag ist so abzugeben, dass alle Bestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Teilnahmeantrages per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV i. V. m. Abs. 3 wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1HTXCX62
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."