Bodenbelagsarbeiten-Linoleum BA1 A+B Referenznummer der Bekanntmachung: 23B365 23 189-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 10 24 20
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 23 - Immobilienmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 561/1003-0
Fax: +49 561/1003-1768
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten-Linoleum BA1 A+B
In der Förderschule soll zum Teil das Hauptgebäude saniert und das Bewegungsbad Instandgesetzt werden einschließlich der Schwimmbad- und sonstigen Technik.
Des Weiteren sollen Brandschutzmaßnahmen und eine Schadstoffsanierung im Keller- und Erdgeschoss durchgeführt werden.
Außerdem soll die Förderschule eine Erweiterung und Aufstockung des Bewegungsbads mit Gruppen-, Funktions- und Nebenräumen mit Barrierefreiem Zugang in einer Größe von ca. 1.000 m² erhalten.
Hierfür sind im BA 1 (Hauptgebäude) Bodenbelagsarbeiten durchzuführen.
Hofgeismar
Die neuen Bodenbeläge werden zum großen Teil auf bestehenden Estrichflächen eingebaut. Die Altbeläge sind bereits ausgebaut. Neben den Verlegearbeiten sind die Bestandsflächen für die neuen Beläge vorzubereiten. Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten sind Estricharbeiten
in kleinerem Umfang zu erbringen.
• Lieferung und Einbau ca. 1.650m2 (710m2/ 940m2) Linoleumbelägen einschließlich vorbereitender Arbeiten
• Herstellung von ca. 100m2 (30 /70m2) Estrichbelägen als Ergänzung und Reparatur der Bestandsflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelagsarbeiten-Linoleum BA1 A+B
Postanschrift: Franz-Mehring-Str. 18
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)