ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 12TEI00697
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Schwarzwaldstr. 82, 76137 Karlsruhe
E-Mail:
Telefon: +49 7219386264
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.db.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
Rastatt
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PfA1.2 / Ka-Ba / Rohbauarabeiten Tunnel Rastatt
Ort: Frankfurrt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: D 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS/NBS K/B PfA 1.2 Tunnel Rastatt Bauüberwachung
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 42 - Abnahme innere Erdung gem. VV-Bau-STE.
Die im Zuge des Ausbau Tunnel Rastatts errichtet innere Erdung ist gem. VV Bau-STE abzunehmen. Der AN ist bisher nur mit der Abnahme gem. VV Bau beauftragt. Bei der Vergabe der Leistung an den AN können Synergieeffekte genutzt werden, die bei einer Vergabe an Dritte entfallen. Eine Vergabe an Dritte wird folglich als unwirtschaftlich angesehen. Da sich Dritte erst in das komplexe Projekt einarbeiten müssten, können sie erst nach langer Zeit den großen Wissensstand erlangen über den der AN verfügt. Ergo hat die Einarbeitung von Dritten Zusatzkosten zur Folge, die beim AN entfallen.