3T MRT Neuanschaffung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Latocha, Eva
E-Mail:
Telefon: +49 69663010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
3T MRT Neuanschaffung
In dem Neubau des Brain-Imaging- Center BIC der Goethe-Universität Frankfurt
sind zwei 3 Tesla und ein 7 Tesla Magnetresonanztomographen zur Erforschung der Struktur und Funktion des Zentralnervensystems mit Schwerpunkt
auf Untersuchungen am gesunden und kranken Menschen, sowie tierische Probanden im Bereich der systemischen und kognitiven Neurowissenschaft geplant. Ein 3 Tesla MRT zieht aus dem Bestand um. Ein weiteres 3T und 7T
MRT sollen neu beschafft werden. Gegenstand dieser Spezifikation ist das 3T
Neugerät.
In dem Neubau des Brain-Imaging- Center BIC der Goethe-Universität Frankfurt
sind zwei 3 Tesla und ein 7 Tesla Magnetresonanztomographen zur Erforschung der Struktur und Funktion des Zentralnervensystems mit Schwerpunkt
auf Untersuchungen am gesunden und kranken Menschen, sowie tierische Probanden im Bereich der systemischen und kognitiven Neurowissenschaft geplant. Ein 3 Tesla MRT zieht aus dem Bestand um. Ein weiteres 3T und 7T
MRT sollen neu beschafft werden. Gegenstand dieser Spezifikation ist das 3T
Neugerät.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3T MRT Neuanschaffung
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.