Linienbündel 204: Stadtbus Eschwege (Bus- und AST-Verkehr) Referenznummer der Bekanntmachung: 4602
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 15
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 56517457-0
Fax: +49 56517457-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nwm-esw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel 204: Stadtbus Eschwege (Bus- und AST-Verkehr)
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Eschwege (Werra-Meißner-Kreis).
Stadtbus Eschwege:
- 231.1: StadtBus Eschwege: Linie 1: Heuberg - Stadtbahnhof - Stadtmitte - Döhlestraße (Einsatz Elektrobus)
- 231.2: StadtBus Eschwege: Linie 2: Stadtmitte - Klinikum Werra-Meißner - Stadtbahnhof - Heuberg (Einsatz Elektrobus)
- 231.3: StadtBus Eschwege: Linie 3: Niddawitzhausen - Niederhone - Stadtbahnhof - Oberdünzebach
- 231.4 StadtBus Eschwege: Linie 4: Oberhone - Niederhone - Stadtbahnhof - Rotenburger Straße/Schulzentrum
- 231.5: StadtBus Eschwege: Linie 5: Niddawitzhausen - Niederhone - Dünzebach - Schulen in Eschwege
AST-Linien:
- 239.1: AST-Verkehr Eschwege: Heuberg - Stadtbahnhof - Innenstadt - Döhlestraße
- 239.2: AST-Verkehr Eschwege: Eschwege - Albungen - Niddawitzhausen - Eschwege - Dünzebach
Stadt Eschwege
Zur Einhaltung der Vorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - SaubFahrzeugBeschG) werden für die Beförderungsleistung neben Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben (Dieselbus) auch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Elektrobus) zum Einsatz kommen.
In diesem Zusammenhang hat die NWM einen Fördermittelantrag zur Beschaffung von 3 Elektrobussen und der entsprechenden Ladeinfrastruktur im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021 beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gestellt. Die Fördermittelanträge sind positiv beschieden worden. Das Projekt wird im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021 des BMDV durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt. Die beiden Fördermittelbescheide sollen auf den Auftragnehmer übertragen werden.
Die Buslinien 231.1 und 231.2 sind mit den 3 Elektrobussen zu fahren und erschließen das Gebiet zwischen Heuberg, Stadtbahnhof, Innenstadt und Döhlestraße. Sie sind an der Haltestelle „Platz der Deutschen Einheit“ miteinander verknüpft.
Die Buslinie 231.3 verbindet die westlichen Stadtteile Niddawitzhausen, Eltmannshausen und Niederhone sowie die östlichen Stadtteile Ober- und Niederdünzebach mit der Innenstadt und verstärkt die innerstädtischen Linien 231.1 und 231.2 im Abschnitt zwischen Stadtbahnhof und Stadthalle.
Die Buslinie 231.4 verbindet die Ortsteile Ober- und Niederhone mit der Innenstadt, verstärkt die innerstädtischen Linien 231.1 und 231.2 im Abschnitt zwischen Stadtbahnhof und Stadthalle um im weiteren Verlauf über das Neubaugebiet (Bürgermeister-Rudolph-Ring) das Gewerbegebiet am Hessenring zu bedienen.
Abends, Samstagnachmittags sowie sonntags wird das Busangebot ergänzt durch die AST-Linien 239.1 und 239.2, welche die Kernstadt (239.1) und die Ortsteile (239.2) mit dem Stadtbahnhof und der Innenstadt verbinden. Die Linie 239.2 bedient darüber hinaus auch den Ortsteil Albungen montags bis freitags tagsüber und stellt eine Verbindung zum Bahnhof Niederhone sowie an den Stadtbahnhof und die Innenstadt her.
Die Leistungen im Busverkehr können zu Betriebsstart fahrplanmäßig mit insgesamt 7 Fahrzeugen, Niederflur oder Low-Entry gefahren werden. Die 7 Fahrzeuge setzten sich wie folgt zusammen:
- 3 Elektrobusse, Solobusse, Niederflur, Kategorie A, Standardbusse, die die Voraussetzungen für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge nach § 2 Nr. 6 Saub-FahrzeugBeschG erfüllen und als Klasse I-Fahrzeug zugelassen werden. Die Anforderungen an die Fahrzeuge gem. Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sind einzuhalten.
Die Elektrobusse müssen spätestens am 31.03.2025 im Stadtbusverkehr Eschwege eingesetzt werden.
Im Zeitraum 15.12.2024 bis max. 30.03.2025 ist der Einsatz von Diesel-Solobussen der Kategorie A gem. Anlage „Mindestanforderungen an die Fahrzeuge“ bei einem nachweislichen Lieferverzug der fristgerecht bestellten Fahrzeuge zulässig.
- 4 Diesel-Solobusse, Solobusse, Niederflur oder Low-Entry, Kategorie A bzw. Kategorie B gem. Anlage „Fahrpläne“.
Die Beförderungsleistung umfasst in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ gerundete 429.891 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. sowie gerundete 18.706 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (1 Van und 1 PKW) und geschätzten 10.000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Davon werden 8.000 Besetztkilometern p.a. garantiert.
Der Auftragnehmer muss die entsprechende Lade- und Wartungsinfrastruktur für die Elektrobusse zur Verfügung stellen. Der Fördermittelantrag und -bescheid berücksichtigt eine Ladung der Elektrobusse im Busdepot. Es wird von einem Ladegerät pro Bus ausgegangen (3 Ladegeräte). Der Auftragnehmer muss sich mit dem Energieversorger hinsichtlich der Bereitstellung der notwendigen Anschlussleitung am Depot abstimmen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein entsprechender Transformator (Ausbau/Erweiterung des Netzanschlusses) erforderlich sein wird, da die gesamte Ladeleistung bis zu 300 kW betragen wird. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer erforderlichenfalls bei den Abstimmungsgesprächen unterstützen.
Der Auftragnehmer muss die entsprechende Wartungsinfrastruktur (Dachstand und HV-Werkzeug) zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Busspur für Wartung und Instandhaltung erforderlich ist. Der Fördermittelbescheid umfasst einen Dacharbeitsstand sowie HV-Werkzeuge in einfacher Ausführung.
Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Beschaffung der Elektrobusse sowie mit der Beschaffung der Lade- und Wartungsinfrastruktur beginnen, d.h. bis spätestens 31.07.2023 muss der Auftragnehmer mit dem entsprechenden Vergabeverfahren beginnen (Anmeldung des Verfahrens muss bis spätestens 31.07.2023 erfolgen), unabhängig davon, ob die Übertragung der Zuwendungsbescheide von der NWM auf den Auftragnehmer bereits durch den Projektträger verbindlich genehmigt ist, vgl. Ziffer 10 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen. Die Elektrobusse müssen bis spätestens 31.12.2023 durch den Auftragnehmer bestellt sein.
Die Förderung des Vorhabens erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021 des BMDV durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die gem. Beschluss der Europäischen Kommission vom 06.09.2021 (State AID SA.61890 (2021/N)-RRF-Germany, Support scheme for the acquisition of alternative fuel buses fot passenger transport) genehmigt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linienbündel 204: Stadtbus Eschwege (Bus- und AST-Verkehr)
Postanschrift: Fuldaer Straße3
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Die Ausführung der Busverkehrsleistungen durch Unterauftragnehmer ist auf 67 % der kalenderjährlich zu erbringenden Nutzwagenkilometer beschränkt. Die AST-Verkehrsleistungen können zu 100% durch Unterauftragnehmer erbracht werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um die
tatsächlichen Auftragswerte bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese
Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters
schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3+4 VgV).
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)