2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Garbe, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das
Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten
sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das
Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten
sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der An wurde mit Anordnungsschreiben vom 13.06.2023 damit beauftragt den BA30 bei der TGA-Planung durch eine fachtechnische Koordination zu unterstützen, damit ein drohender Terminverzug bei der Fertigstellung der AU der VE2404 verhindert wird:
Ganz konkret umfasst dies die Führung und Protokollierung der technischen Abstimmungstermine, sowie die Verteilung und Nachverfolgung der daraus resultierenden Aufgaben.
Des Weiteren sind die Prüfanmerkungen bzw. Redlinings aus dem Vorprüflauf zu koordinieren und dem Planer zur Überarbeitung der Pläne zu übergeben.
Die Prüfkonferenzen zwischen AN VE2404, DB Netz und Dritten (wie z.B: EBA- Prüfer-STE, TÜV – Prüfsachverständiger, DB S&S Fachspezialisten, …) sind zu koordinieren, begleiten und protokollieren.
Sollte sich weiterer Klärungsbedarf zu Planinhalten oder Planungsgrundlagen ergeben, sind bei Bedarf zusätzliche Abstimmungstermine zwischen DB Station & Service und dem AN VE 2404 einzuberufen, durchzuführen und zu protokollieren.
Nach dem Vorprüflauf sind die übernommenen Prüfanmerkungen nachzuverfolgen und eine Berücksichtigung bei zukünftigen Überarbeitungen im Hauptprüflauf ist zu gewährleisten.
Bei Bedarf sind Abstimmungstermine mit dem BVB zur Klärung von Planungsinhalten als Voraussetzung einer Freigabe der Planung nach dem HPL sind einzuberufen und durchzuführen.
Um diesen zusätzlichen Aufgaben nachzukommen, ist eine tiefere inhaltliche Einarbeitung in die Planunterlagen unabdingbar, als üblicherweise zur reinen Koordination des Planlaufes nötig ist.
Die hier gemäß § 2.5 des im Betreff genannten Vertrages angeordnete zusätzliche Leistung umfasst aber nur eine fachliche Koordination, sowie Zusammenfassung und gezielte Übergabe der Fragestellungen an die Zuständigen des AG. Eine Entscheidung über fachliche / inhaltliche Sachverhalte wird durch das RZ nicht getroffen.
Es ist hierfür ein Prozess zur Entscheidungsfindung zu implementieren, wobei Seitens des AG Ansprechpartner für die Beantwortung der technischen Fragestellungen, sowie Entscheidungsbefugte festgelegt und benannt werden.
Die Laufzeit der hier angeordneten Unterstützungsleistung beginnt in 05/2023 und endet mit Ablauf 04/2024.
LÄ63
Ein zusätzlicher AN müsste sich durch mehrmonatige Einarbeitung umfangreiches Projektwissen aneigenen, insbesondere in der Bewertung der vielschichtigen techn. Schnittstellen und komplexen Kostentrukturen des Großprojekts. Zum einen würden die Kosten einer adäquaten Einarbeitung für einen neuen AN die avisierten Kosten der Nachtragsleistung an sich schon übersteigen, zum anderen entstehen erhebliche Verzögerungen im Leistunsgablauf, die die enge Terminschiene im Gesamtprojekt weiter belasten würden.