ABS 46/2 BA 2 Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50288
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Naboulsi, Asmae
E-Mail:
Telefon: +49 20330173472
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 BA 2 Bauüberwachung
Das Projekt ABS 46/2 (Amsterdam-) Grenze D/NL- Emmerich – Oberhausen umfasst den durchgehenden dreigleisigen Ausbau der bestehenden zweigleisigen Strecke 2270 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen.
BÜW OB/KIB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BÜW OB/KIB
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das Projekt ABS 46/2 (Amsterdam-) Grenze D/NL- Emmerich – Oberhausen umfasst den durchgehenden dreigleisigen Ausbau der bestehenden zweigleisigen Strecke 2270 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen.
BÜW OB/KIB
Baustellenüberwachung
Kabelverlegeaufsicht Mehrlängenbausatz
( MKA 06_01 )
IIIm Rahmen der Bauüberwachungsleistung ist auch die fachtechnische BÜW LST erforderlich und vertraglich vereinbart. Für die Überwachung der Arbeiten wird im Falle der Verlegung eines Mehrlängenbausatzes auch eine Kabelverlegeaufsicht erforderlich.
Die Bauüberwachung ist bereits mit den Bauwerken vertraut. Es ist keine Einarbeitung in die Örtlichkeiten und Planunterlagen erforderlich. Darüber hinaus sind der Bauüberwachung die Besonderheiten der Bauwerke bereits bekannt.
Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers würde zu erheblichen Mehrkosten führen, da eine komplette Grundlagenermittlung notwendig wäre.