2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Garbe, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das

Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten

sind die Leistungsbereiche:

— Koordinierung und Qualitätsmanagement,

— Organisation/Dokumentation,

— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,

— Terminsteuerung,

— Vertrags- und Nachtragsmanagement,

— Planlaufmanagement,

— Inbetriebnahmemanagement,

— Risikomanagement,

— Lean Management,

— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/01/2019
Ende: 31/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI32217
Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
06/02/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: baustein GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 3 230 553.07 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das

Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten

sind die Leistungsbereiche:

— Koordinierung und Qualitätsmanagement,

— Organisation/Dokumentation,

— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,

— Terminsteuerung,

— Vertrags- und Nachtragsmanagement,

— Planlaufmanagement,

— Inbetriebnahmemanagement,

— Risikomanagement,

— Lean Management,

— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/01/2019
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 414 500.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: baustein GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der AN ist mit der Erbringung der Projektsteuerungsleistungen für das Projekt der 2. S-Bahn-Stammstrecke (2.SBSS) einschließlich der netzergänzenden Maßnahmen (NeM) beauftragt. Der Streckenverlauf der 2.SBSS durchläuft auch den HBF München. Zeitgleich zum Neubau der 2.SBBS wird auch das Bahnhofsgebäude am HBF München saniert bzw. neu gebaut. Im Jahr 2019 (nach Vertragsschluss des hier vorliegenden Vertrages) wurde seitens der Landeshauptstadt München (LHM) der Bau der neuen U-Bahn Linie (U9) initiiert. Die daraufhin nachträglich von der LHM formulierten Forderungen zur Integration eines dafür notwendigen unterirdischen Vorhaltekörpers für die Station der U9 in den "Verkehrsknotenpunkt HBF München" machten eine gesamtheitliche Überprüfung und Neukonzeption der im Bereich des Hauptbahnhofes projektierten Maßnahmen notwendig

In Folge dieser Umplanungen (bedingt durch die bauablauftechnischen Abhängigkeiten durch die Integration der U9 und der sich daraus ergebenden neuen Mindesbautenstände für die Inbetriebnahme der 2.SBSS) muss das Vorhaben als sog. „integrierte Gesamtlösung“ (IGL) zusammen mit dem Neubau des Empfangsgebäudes (NEG), der uPva der 2.SBSS und dessen zentralen Auf- und Abgängen (ZA) realisiert werden.

Nachdem am 29.06.2022 das erforderliche Baurecht für den Zusammenschluss der Teilprojekte zur integrierten Gesamtlösung erteilt wurde, ist man in die Realisierungsphase der von der Erweiterung erfassten Maßnahmen eingetreten, die wg. der vorgenannten Gründe eine entsprechende Erweiterung der vertragsgegenständlichen Steuerungsmaßnahmen speziell in den Handlungsbereichen A, D & G des Hauptvertrages erfordert. Die konkrete termin- und kostenbezogene Verfolgung und Steuerung der Maßnahmen speziell im Bereich des Hauptbahnhofes, die nicht nur zentrale Leistungselemente des Vertrages des AN darstellen, sondern von absolut essentieller Bedeutung für die Leistungsinteressen des AG sind, können nicht mit der notwendigen Steuerungsfunktion fortgeführt werden, wenn die unmittelbar eingreifenden übrigen Maßnahmen der IGL nicht in die vertraglichen Steuerungsleistungen - zumindest temporär bis zur Planungssicherheit für den zuvor genannten Mindestbautenstand speziell für das NEG - mit aufgenommen werden. Erst nach Vorliegen der EP und einer verifizierten Kostenberechnung für die genannten zusätzlichen (Teil-)Projekte, kann der neu definierte Mindestbautenstand ausreichend genau berücksichtigt werden (in der Verkettung sämtlicher Bauabläufe und Terminschienen der Bau-AN), so dass in Folge eine Weiterführung der Projektsteuerung auch durch Dritte oder den AG selbst erfolgen kann. Dies, da Inhalt und Zweck der Projektsteuerungsleistungen begriffsnotwendig allein dann erreicht werden können, wenn alle im Bereich des Hauptbahnhofes nun stattfindenden Maßnahmen hinsichtlich ihrer kosten- und terminbezogenen Einflussfaktoren und Ursachen in Form einer gesamtheitlichen Bewertung und Verfolgung einbezogen werden.

Folglich lässt sich zusammenfassen, dass der geänderte Projektumfang mit seinen zahlreichen Auswirkungen auf das Bauvorhaben - so etwa auf die vorgesehene Bauausführung, den (Gesamt-)Bauablauf, die Planungs- und Baukosten, das Genehmigungsverfahren und die Terminsituation zwingend in die bestehenden Steuerungssysteme des AN mit aufgenommen werden müssen, um die Steuerungsfähigkeit dieser (Teil-)Projekte der IGL sowie den hauptvertraglichen Projektumfang der 2.SBSS durch den AN gewährleisten zu können. Daher ist es erforderlich, dass der AN die Integration dieser (Teil-) Projekte in die bei der 2. SBSS bestehenden Prozesse, Systeme und Formate unterstützt, um einerseits die werkvertraglich vereinbarte Koordinationspflicht für die 2.SBSS sicherstellen zu können, andererseits parallel auch eine Abgrenzung der Teilprojekte der IGL für eine separate Steuerung zulässt, sobald der Mindestbautenstand auf Basis der abgeschlossenen Entwurfsplanungen synchronisiert wurde.

LÄ51

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Ein Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN ist im Hinblick auf die Komplexität der bauablauftechnischen Verzahnung und der Vielzahl der zu berücksichtigenden Schnittstellen aus technischen Gesichtspunkten nicht möglich. Die hierfür im Übergangszeitraum benötigte Leistung macht eine vollumfängliche Integration aller Einflussfaktoren in ein integratives und geschlossenes Management- und Steuerungssystem zwingend erforderlich. Eine getrennte Verfolgung der übergreifenden bzw. wechselseitigen Einflussfaktoren und -komplexitäten durch mehrere Auftragnehmer würde zu Lücken, Differenzen und Fehlern bei der Erfassung und steuerungsbezogenen Bewertung führen.

Die Teilprojekte am Verkehrsknotenpunkt HBF liegen zudem am kritischen Pfad für die Gesamt-IBN der 2.SBSS. Jede Verzögerung wirkt sich unmittelbar negativ auf den Gesamt-IBN-Terminplan aus. Hieraus entstünden erhebliche finanzielle Risiken bei Überschreitung der Vertragsterminpläne weiterer (Bau-) AN im Projekt.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 45 569 389.89 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 45 983 889.89 EUR

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