Lüftungsarbeiten / Neubau eines Ausbildungs- und eines Schulgebäudes Berufsbildungswerk Karben Referenznummer der Bekanntmachung: VE 430.01 / KNB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Heroldsrain 1
Ort: Karben
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Daniela Bär
E-Mail:
Telefon: +49 6039-482118
Fax: +49 6039-482195
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbw-suedhessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsarbeiten / Neubau eines Ausbildungs- und eines Schulgebäudes Berufsbildungswerk Karben
Das Berufsbildungswerk Südhessen gGmbH (nachfolgend: "Berufsbildungswerk Südhessen" oder "bbw") ist ein deutsches Berufsbildungswerk. Es dient der Berufsorientierung und -vorbereitung sowie Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung und sozialer Benachteiligung. Das Berufsbildungswerk Südhessen bietet eine breit gefächerte Palette an maßgeschneiderten Angeboten. Mit den speziellen Fördermöglichkeiten werden junge Menschen auf ihrem Weg in die berufliche und soziale Teilhabe begleitet.
Das Berufsbildungswerk Südhessen befindet sich auf einem 12 Hektar großen Gelände in Karben nördlich von Frankfurt. Dort wird nunmehr der Neubau einer Berufsschule sowie eines bbw Gebäudes in Eigennutzung geplant und umgesetzt.
Am Heroldsrain 1 61184 Karben
1 Stk Lüftungsgerät, 8000 m³/h, Dachaufstellung, inkl. Krangestellung
1 Stk Lüftungsgerät, 11200 m³/h, Dachaufstellung, inkl. Krangestellung
64 Stk Brandschutzklappen verschiedener Größen
178 Stk Volumenstromregler verschiedener Größen
125 Tellerventile verschiedener Größen
80 Lüftungsgitter verschiedener Größen
60 Stk Drallauslässe verschiedener Größen
8 Stk Düsenauslässe verschiedener Größen
1970 m² Lüftungskanäle als gerader Kanal und Formteil
600 m Wickelfalzrohr in verschiedenen Dimensionen mit zug. Form- und Verbindungs- und Befestigungsteilen
11 Stk Pumpen
64 Stk Absperrarmaturen verschiedener Größen
15 Stck Regelarmaturen verschiedener Ausführungen
1 Stck Wärmetauscher
3 Stck Ausdehnungsgefäße inkl. Zubehör
4 Stck Schmutz-Schlammabscheider verschiedener Dimensionen
1210 m Rohrleitungen Heizungsedelstahl, verschiedener Dimensionen mit zug. Form- und Verbindungs- und Befestigungsteilen, sowie zug. Wärmedämmung und Brandschutzdurchführungen
122 m Stahlrohrleitung, verschiedener Dimensionen mit zug. Form- und Verbindungs- und Befestigungsteilen, sowie zug. Wärmedämmung.
380 m² Wärmedämmung
2 Stk Splitklimaanlagen
1 Stck Kaltwassersatz 115 kW, Dachaufstellung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüftungsarbeiten
Postanschrift: Industriestraße 1-11
Ort: Kleinheubach
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63924
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9371-4007-8000
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen müssen bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626G3C
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.