Vergabe einer Konzession für die „Gefangenentelevision“ Referenznummer der Bekanntmachung: 4567E-JVA F 3-1/2023
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 4
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
E-Mail:
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Justizvollzug.hessen.de
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd
E-Mail:
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd
Telefon: +49 6913671960
E-Mail:
Fax: +49 611327619570
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Konzession für die „Gefangenentelevision“
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III, Obere Kreuzäckerstraße 4, 60435 Frankfurt am Main und
Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV, Obere Kreuzäckerstraße 8, 60435 Frankfurt am Main
Die Leitungen der Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV beabsichtigen, die Dienstleistungskonzession des TV-Empfangs für die Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2027. Die Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV haben das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, bis zum 31.12.2028. Die maximale Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV wird über die TV-Anlage der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III mit Gefangenen-Television versorgt; die Konzessionsvertragsdauer mit allen Ausführungsinhalten gilt entsprechend.
Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenen-TV-Empfangssystem, das ausschließlich durch Gefangene genutzt wird, verteilt bis zu den Endgeräten der Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III sowie die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelevision erfolgt ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine Personalgestellung durch die JVA‘en statt; das Personal der Justizvollzugsanstalten ist darüber hinaus kostenfrei und nach Bedarf - auf Verlangen der JVA‘en - durch den Konzessionär mit dem Betriebssystem vertraut zu machen.
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III ist das zentrale Gefängnis für weibliche Gefangene im Bundesland Hessen mit einer möglichen Belegung von derzeit 269 Gefangenen im geschlossenen und 74 Gefangenen im offenen Vollzug. Die maximale Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 343 Plätzen.
Im Rahmen der Konzession ist ebenfalls eine Ausstattung des derzeit in Bau befindlichen Hafthauses (Eröffnung voraussichtlich 2023/2024) mit 63 Haftplätzen zu berücksichtigen.
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV ist ein Gefängnis für männliche Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen, kurzen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr und Verkehrsstraftaten von bis zu 24 Monaten sowie dem offenen Vollzug von Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen aller Art von Inhaftierten mit Lockerungseignung und hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 330 Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Die maximale Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 410 Plätzen.
II.
Leistungsbeschreibung
Für den TV-Empfang der Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer TV-Empfangsanlage mit zentraler Kontrolle und Steuerung vergeben.
Ein Pool von Austauschgeräten, bemessen an der Belegungsfähigkeit der JVA‘en Frankfurt am Main III und IV für den Betrieb in den Hafträumen ist bereitzustellen. Dieser wird mit 10 % der Gesamtmenge an Geräten in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt bemessen.
Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs.
Die Vertragspartner bei der Nutzung der Endgeräte sind der Anbieter/Konzessionär und die/der jeweilige Gefangene.
Das Land Hessen haftet nicht für Schäden, die an Anlagenteilen des Betreibers verursacht werden.
Die notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV dem Konzessionär zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen.
Allgemeine Funktionalität:
In den JVA‘en Frankfurt am Main III und IV wird in den Hafträumen ein Multimedia-System als abgesichertes Haftraum-Media-System aufgebaut, welches den Rundfunk und Fernsehempfang nach dem aktuellen Stand der Technik (unter Beachtung der Einschränkungen betreffend die Sicherheit, die durch die Justizvollzugsanstalten gestellt werden) gewährleistet.
Jeder Haftraum mit Antennenanschluss ist mit einem TV -Gerät auszustatten.
System
Öffnungsüberwachte Endgeräte sind im Haftraum nutzbar:
- TV/Radio-Gerät mit einer Größe von bis zu 57 x 35 x 10cm Flachbildschirm (16:9 Format - ohne Standfuß)
- TV-Geräte sind durchsichtig und können nicht ohne spezielles Werkzeug geöffnet werden (durch Sicherheitsschrauben vor Manipulation geschützte TV-Geräte).
- Keine nutzbaren Schnittstellen (z.B. USB)
Mögliche Optionen sind vorzuhalten:
- Anschlussmöglichkeit von großen Bildschirmformaten für z.B. Freizeiträume
- Radio-Empfang
- Abspielgeräte
- Anschlussmöglichkeit von nicht-internetfähigen Spielekonsolen
Set-Top-Boxen zum Anschluss von handelsüblichen Fernsehgeräten, auch für größere Bildschirmdiagonale, z.B. in Gruppenräumen sind vorzusehen.
Sicherheitsmerkmale:
- Zentrale Unterbrechungsmöglichkeit für die gesamte Anlage von zentraler Stelle aus. Diese muss für jede Justizvollzugsanstalt selbstständig bestehen.
- Möglichkeit der Sperrung von TV-Sendern auf Wunsch der Anstalt. Hier stimmen sich die beiden Justizvollzugsanstalten untereinander ab und teilen dem Konzessionär entsprechendes mit.
Service/ Support:
- kostenfreie 24 Std. Hotline-Verfügbarkeit für die Justizvollzugsanstalt
- maximale Reaktionszeit bei Störungen: 48 Stunden
- Verfügbarkeit eines Technikers zur Behebung von Anlagenstörungen an den Werktagen
- kostenfreie Unterweisung der Bediensteten
Datenschutz:
- Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes
- Einhaltung der im Land Hessen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Speicherung der Daten zumindest innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendige Verarbeitung personenbezogenen Daten gemäß den jeweils einschlägigen landes-, bundes- und europarechtlichen Datenschutzvorschriften durchzuführen.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
- Kriterium: a) Preis / Nutzungsentgelte
- Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
- Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers.
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung.
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020 - 2022). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2022 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre 2019-2021 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020 - 2022) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb der Gefangenentelevision.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022, 2022 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der Fall, hat der Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist.
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in diesem Fall kann eine Kopie der Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden.
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen der Gefangenentelevision oder vergleichbar durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die nachgefragten Dienstleistungen zur Gefangenentelevision, zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Bewerbung Dienstleistungskonzession Gefangenentelevision“ gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabe-verfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntma-chung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine bedarfsgerechte leistungsfähige Gefangenentelevision bieten und die zur Ab-gabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sol-len:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834