Partnerschaftliche Projektabwicklung Erneuerung EÜ's Zülpicher Str. / Luxemburger Str. in Köln Los 1 - Planungspartner / Generalplaner mit der generalplanerischen Verantwortung für die Gesamtmaßnahme. Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65110
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Pascheka, Patrick
E-Mail:
Telefon: +49 20330174908
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Partnerschaftliche Projektabwicklung Erneuerung EÜ's Zülpicher Str. / Luxemburger Str. in Köln Los 1 - Planungspartner / Generalplaner mit der generalplanerischen Verantwortung für die Gesamtmaßnahme.
Partnerschaftliche Projektabwicklung Erneuerung EÜ's Zülpicher Str. / Luxemburger Str. in Köln´
Los 1 - Planungspartner / Generalplaner mit der generalplanerischen Verantwortung für die Gesamtmaßnahme. Mit den Fachplanungen für Abbruch-, Entsorgungsplanung, Planung KT-Anlagen, Oberbau, OLA, LST, 50Hz, Baustellenlogistikplanung, Planung Schallschutz (GWU der Gesamtmaßnahme (Realkosten) 125 Mio €)
Köln
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Beratungs- und Planungsleistungen für die Gewerke Konstruktiver Ingenieursbau, Abbruch und Entsorgung, Oberbau und Verkehrsanlagen sowie die bahntechnische Ausrüstungstechnik (Oberleitungsanlagen, Leit- und Sicherungstechnik, 50Hz-/TK-Anlagen).
Zunächst werden Planungs- und Beratungsleistungen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung beauftragt. Die fachliche Begleitung innerhalb der Bauphase, zu denen die interne Qualitätssicherung, die Steuerung und Koordination der Leistungserbringung, die Öffentlichkeitsarbeit und das Berichtswesen zählen, sind als Option anzubieten, die der Auftraggeber gesondert abrufen kann. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Option besteht nicht
Ziel des Teilnahmewettbewerbs und des anschließenden Verhandlungsverfahrens ist es, ein Team aus Partnern zusammenzustellen (eine Allianz). Basis für die Ausgestaltung der Allianz sind die Grundgedanken des bereits 2019 entwickelten Partnerschaftsmodells Schiene (siehe u.a. Anlage A.03 ‘Zusätzliche Informationen zur regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung’) welches jedoch konkreter ausgestaltet und damit zwischenzeitlich weiterentwickelt wurde.
Die Auswahl der Team-Partner erfolgt in drei zeitlich versetzten Vergabeverfahren zu den unten aufgeführten Vergabepaketen:
Vergabepaket 1- Generalplanung
Vergabepaket 2 – KIB - Massiv-/Grundbau
Vergabepaket 3 – Oberbau und Ausrüstungsgewerke (LST/KT/OLA/50 Hz)
Einzelheiten zu dem gewählten Vertragsmodell sind nachfolgend unter Ziffer 10 dargestellt. Der Leistungsumfang ist in der Kurzfassung des Projektprogramms nebst dessen Anlagen beschrieben . Die jeweiligen Leistungen innerhalb der einzelnen Vergabepakete ergeben sich aus der Leistungszuordnung gemäß Projektprogramm.
Das Vorhaben wird bzgl. der Projektorganisation, der Zusammenarbeit und der Abwicklung nach dem `Partnerschaftsmodell Schiene‘ als Projektallianz ausgeführt. (siehe Anlage A.2 und A.3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Zahlungsbedingungen gemäß weiterer Vergabeunterlagen, die bei Aufforderung zur Angebotsabgabe überlassen werden
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.