Revision IS 700 BR 203 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEF67829
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schmidt, Christian
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Richelstr. 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schmidt, Christian
E-Mail:
Telefon: +49 8913083677
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Revision IS 700 BR 203
Durchführung Revision IS 700 gemäß Verzeichnis der Instandhaltungsmaßnahmen an Lok BR 203 der DB Netz AG
Los 1 IS 700 an 2 Fahrzeugen + Option auf 5 weitere Fahrzeuge
Revision IS 700 an 2 Lokomotiven BR 203 mit der Option auf weitere bis zu 5 Lokomotiven nach Verzeichnis der Instandhaltungsmaßnahmen
Los 2 IS 700 an 2 Fahrzeugen + Option auf 5 weitere Fahrzeuge
Revision IS 700 an 2 Lokomotiven BR 203 mit der Option auf weitere bis zu 5 Lokomotiven nach Verzeichnis der Instandhaltungsmaßnahmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz: Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt
noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation
befindet.
2. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag: Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister
oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber,
ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem
vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber einen Auszug des
Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen.
3. Anmeldung Gewerbe: Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig - im Handelsregister
eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelregisterauszugs (nicht älter als
12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in
deutscher Sprache beizufügen.
4. Es ist eine Bietereigenerklärung den Unterlagen beizulegen.
(Vordruck ist im Bieter-Portal bereitgestellt)
Die Erklärungen / Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
1. Der Bewerber legt Kopien von Halb-bzw. Jahresabschlüssen der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
2. Der Bewerber erklärt, dass sein Haftungskapital während der Laufzeit des Vertrages mindestens 1.000.000 EUR
betragen wird. Ferner weist der Bewerber nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit
Instandhaltungsarbeiten einen Mindestumsatz von 1 Mio Euro gemacht hat.
3. Der Auftraggeber verzichtet auf die unter III. 1.2) genannten Nachweise, sofern sie im Rahmen anderer Vergabeverfahren der letzten 12 Monate der vergebenden Stelle (FE.EF 23(1)) vorgelegt wurden und der Bewerber schriftlich versichert, dass diese noch gültig sind und keine nennenswerten Änderungen seither eingetreten sind.
4. Der Bewerber hat auf Wunsch des Auftraggebers eine Aktualisierung der Umsatzzahlen/ Bilanzangaben vorzunehmen.
5. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende
unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen,
die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
6. Der Bewerber stellt sicher, dass die Erfüllung des kompletten Auftragsvolumen ausschließlich ein einem Werk des Bewerbers erfolgt.
Die Erklärungen / Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
1. Es ist ein Nachweis über die Erfahrung mit vergleichbaren Anforderungen der erfolgreichen Durchführung ähnlicher
Tätigkeiten zu erbringen. Das Unternehmen hat mehrjährige Erfahrung mit Verfahren zur Instandhaltung von
schienengebundenen Baumaschinen und / oder Sonder- bzw. Nebenfahrzeugen.
2. ECM-Konformität nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 / Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001
2015 / Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN ISO 45001:2018-06
Die Durchführung der Arbeiten ist durch ausgebildetes Personal nach Vorgaben der ECM-Verordnung (EU 2019/779) zu
leisten. Zudem sind die Anforderungen aus dem Instandhaltungsregelwerk der DB Netz AG (Maschinenpool) einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten
vorzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, die nötigen Voraussetzungen vor Ort zu überprüfen und im Rahmen eines
Audits die Qualifikation zu verifizieren. Der Auftraggeber bestätigt nach erfolgreicher Prüfung die Eignung zur
Durchführung der (Teil-)Arbeiten als ECM4 mittels einer Autorisierungsurkunde.
Weiterhin ist die Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben im Arbeits- und
Gesundheitsschutz bei Angebotsabgabe durch Vorlage eines Zertifikates nachzuweisen. Folgende Zertifikate werden
anerkannt
• Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 2015.
• Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN ISO 45001:2018-06 oder vergleichbare Systeme.
3. Die Durchführung der Arbeiten ist durch ausgebildetes Fachpersonal zu leisten. Der Auftragnehmer hat die erforderliche
Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten, sowie weiterhin die Einhaltung und
Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei
Angebotsabgabe durch Vorlage entsprechender Zertifikate nachzuweisen.
4. Ein Nachweis entsprechender Werkstatteinrichtungen und Kapazitäten ist zu führen.
5. Ein regelspuriger Zugang zum DB Netz muss vorhanden sein.
6. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende
unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen,
die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
7. Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung der DB Compliance Grundsätze zu und hat in der eigenen Organisation eine
entsprechende Richtlinie. Hierüber ist ein Nachweis zu erbringen.
Der Auftraggeber verzichtet auf die unter III. 1.3) genannten Nachweise, sofern sie im Rahmen anderer Vergabeverfahren der letzten 12 Monate der vergebenden Stelle (FE.EF 23(1)) vorgelegt wurden und der Bewerber schriftlich versichert, dass diese noch gültig sind und keine nennenswerten Änderungen seither eingetreten sind.
Die Erklärungen / Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Auftragnehmer ist ein qualifizierter DB-Lieferant - gemäß Lieferantenportal.
Es gelten die DB Zahlungsbedingungen gemäß allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.