Kauf von zwei Niederflur-Stadtlinienbussen Referenznummer der Bekanntmachung: 114ni
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Walter-Flex-Straße 74
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6142500190
Fax: +49 6142500160
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-ruesselsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von zwei Niederflur-Stadtlinienbussen
Die Lieferung besteht aus 2 Hybrid-Gelenk-Niederflur-Stadtlinienbussen. Bei den Fahrzeugen sollen zusätzlich zum Dieselantrieb wirtschaftliche Energierückgewinnungssysteme zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs angeboten werden. Um umfangreiche Schulungen für das Fahr- und Werkstattpersonal zu vermeiden, soll kein Hochvoltsystem zum Einsatz kommen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Siehe Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m3#cvd11=2#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151120
Fax: +49 6151125816
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.