ESTW Südpfalz, hier Überarbeitung EP+GP Baustufe 3 Winden-Kandel Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62034
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Poststraße 3
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Südpfalz, hier Überarbeitung EP+GP Baustufe 3 Winden-Kandel
ESTW Südpfalz, hier Überarbeitung EP+GP Baustufe 3 Winden-Kandel
ESTW Südpfalz, hier Überarbeitung EP+GP Baustufe 3 Winden-Kandel Lph 3-4
ESTW Südpfalz, hier Überarbeitung EP+GP Baustufe 3 Winden-Kandel Lph 5-7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verwenden Sie hierzu die Datei 22FEI62034_Teilnahmeantrag:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschungbegangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmenstets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zuübermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflichtzur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- undArbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in §
21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auffrühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnantzusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einemunter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbrachtwerden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Verwenden Sie hierzu die Datei Verwenden Sie hierzu die Datei 22FEI62034_Teilnahmeantrag:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 ._Teilnahmeantrag:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3
Verwenden Sie hierzu die Datei 22FEI62034_Teilnahmeantrag:
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ENISO 9001:2000 oder vergleichbar
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auffrühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: sieheIII.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen)für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3)genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verwenden Sie hierzu die Datei 22FEI62034_Teilnahmeantrag:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bisIII.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zuentnehmen:
Eignungskriterium: DB-Präqualifikation in den Produktkategorien
Planung bauliche Anlagen:
• Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
• Planung Verkehrsanlagen Bahnübergänge
Planung LST
• Planung Leit- und Sicherungstechnik.
Planung elektrotechnischer Anlagen
• Planung von elektrischen Energieanlagen
• Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unterIII.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Verwenden Sie hierzu die Datei 22FEI62034 Teilnahmeantrag:
A) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
B) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner(
)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/
) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
C) Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
D)-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
E) Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive undn icht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oderfinanzielle Beteiligung am Unternehmen des
Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahrender Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
F) Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oderbestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4,Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c,Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21vorliegen.
G) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
H)Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäߧ§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer
2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oderinnerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.