VE0055.3.1.1 Rolltore mit Sicherheitsanforderung Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0070-23FAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fraport Ausbau Süd GmbH, Abteilung FAS-EV
E-Mail:
Telefon: +49 69690-22071
Fax: +49 69690-59273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0055.3.1.1 Rolltore mit Sicherheitsanforderung
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Toranlagen im Terminal mit folgenden Inhalten:
- Rolltore transparent geschlossen
Weitere Angaben unter II.2.4
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Acrylglas Rolltore mit Anschluss an Gebäudeautomatisation: ca. 23 Stück
Abmessung (mm) ca. 5010 x 3510
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Das unter der Ausschreibungsnummer EU-V-00338/22-FAS geführte Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach regelmäßiger nicht verbindlicher Bekanntmachung wurde gem. § 57 SektVO eingestellt.
Die unter V. dieser Bekanntmachung getätigten Angaben beziehen sich daher auf das nach der Verfahrenseinstellung durchgeführte Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, das unter der Ausschreibungsnummer EU-V-00070/23-FAS geführt wurde.“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-V-00070/23-FAS, B-000003 - Terminal 3 1. BA NBT3, VE0055.3.1.1 Rolltore mit Sicherheitsanforderung
Postanschrift: Zur Dornheck 14
Ort: Sinn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35764
Land: Deutschland
Telefon: +49 277292372-0
Fax: +49 277292372-15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland