ABS Hagen-Siegen-Hanau, Erkundungsbohrungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49818
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hoffmann, Tanja
E-Mail:
Telefon: +49 20330171758
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hagen-Siegen-Hanau, Erkundungsbohrungen
58762 Altena
4. Buchholzer Tunnel
5. Husberger Tunnel
6. Ütterlingser Tunnel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: Tunnel 4 - 6, Durchführung von Erkundungsbohrungen
Postanschrift: Auf dem Schützeichel 1
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53577
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
58762 Altena
4. Buchholzer Tunnel
5. Husberger Tunnel
6. Ütterlingser Tunnel
Postanschrift: Auf dem Schützeichel 1
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53577
Land: Deutschland
Verlängerung der Vorhaltung des Bohrkernlagers für das Los 2
( MKA 06_05 )
Der Auftrag umfasst Leistungen zur Durchführung von Erkundungen für das Los 2. Darin enthalten sind auch die Lagerung
und Vorhaltung der Bohrkernkisten Los 2 für ca. 10 Wochen. Aufgrund von fehlenden Gestattungsverträgen mit den jeweiligen
Eigentümern/Behörden, verzögerte sich die Ausführung der obertägigen Bohrarbeiten. Dadurch verlängerte sich die vertragliche
Vorhaltung des Kernlagers um ca. 22 Wochen.