Beschaffung einer Softwareanwendung zur Zeiterfassung und Zutrittskontrolle für das RP Gießen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0076
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Softwareanwendung zur Zeiterfassung und Zutrittskontrolle für das RP Gießen
Webbasierte Zeiterfassungssoftware für mind. 1.700 Nutzerlizenzen unter Einsatz von Zeiterfassungsterminals und Zutrittskontrollen an mind. 18 Standorten. Übernahme der Daten aus dem Bestandssystem rückwirkend für 2 Jahre. Fortlaufender Support.
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Die Leistung umfasst zunächst:
- Funktionstüchtigkeit des Systems bis spätestens bis zum 01.01.2024
- Benötigte Nutzerlizenzen: ca. 1.700
- Zeiterfassungsterminals: 30 (+ weitere für mögliche neue Standorte)
- Zutrittskontrollen: 30 (+ weitere für mögliche weitere Standorte)
- 18 Standorte (nähere Ausführungen unter Nr. 5)
Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, weitere Standorte zu integrieren. Durch zum Beispiel Flüchtlingsströme kann es zu weiteren Standorten oder Verlegung von Standorten kommen. Weitere oder verlegte Standorte sind innerhalb des Bundeslandes Hessens möglich. Es werden hierbei drei weitere Standorte während der Vertragslaufzeit angenommen. Die weiteren Standorte sind dabei mit jeweils einem Zeiterfassungsterminal auszustatten. Die Umsetzungen an den zusätzlichen oder verlegten Standorten soll analog den bisherigen erfolgen. Weitere Nutzerlizenzen entstehen dadurch nicht, und es sind keine zusätzlichen Zeiterfassungschips notwendig. Zutrittskontrollen werden an diesen Standorten ebenfalls nicht eingesetzt.
Aufgrund einer möglichen Umstrukturierung, soll die Möglichkeit bestehen, ca. 1.000 weitere Nutzerlizenzen zu integieren. Die Kosten hierfür werden als optionale Leistung im Preisblatt angegeben.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr für die vorgenannten Leistungen.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 501.000,- Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
- Art: Bereitstellung und Support einer webbasierten Softwareanwendung zur standortübergreifenden Verwaltung der Zeiterfassung, unter Verwendung von Zeiterfassungsterminals und Zutrittskontrollen.
- Umfang: Mit mindestens 1.500 Nutzerlizenzen verteilt auf mindestens 10 verschiedene Standorte.
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
Bei der unter Abschnitt III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung genannten Anforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu 1. Referenzen handelt es sich um eine Mindestanforderung. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 05. Januar 2016 akzeptiert. Mit dem Angebot sind einzureichen: Die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB"). Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für
Preis und Leistung. Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach Folgender Formel aus den Punkten (Pi) und den Leistungspunkten (Li) ermittelt: Z = Li + Pi
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Angebots-Bewertung (Z). Bei gleicher Angebots-Bewertung entscheidet das Los.
Bei der Preisermittlung ist der Gesamtangebotspreis (P) maßgeblich, der sich aus dem vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichenden Preisblatt (Datei: "Preisblatt") aus dem Feld F18 ergibt. Die Berechnung der Punkte für den Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem jeweiligen Verhältnis "Preis des günstigsten Angebots" zu dem "Preis eines jeweils teure-ren Angebots" multipliziert mit der maximale möglichen Punktzahl 100. Die ermittelte Preispunktzahl (P) wird mit drei Nachkommastellen gerundet.
Aus der Preispunktzahl (P) und dem Gewichtungsfaktor 75% wird der Index (Pi) errechnet.
Dieser wird auf drei Nachkommastellen gerundet. Hierdurch erhält der beste
(= günstigste) Bieterpreis den maximalen Index (Pi) = 100* 0,75 = 75 Indexpunkte (Pi).
Die übrigen Bieterpreise bekommen in Relation dazu den entsprechenden (niedrigeren) Index.
Gemäß § 58 Abs 2 S.1 Nr. 3 VgV können Liefer- und Ausführungsfristen als Zuschlagskriterien herangezogen werden.
Der Bieter hat in der Datei ("Kriterienkatalog") die Dauer in Personentagen anzugeben, die er benötigt um ein funktionstüchtiges Zeiterfassungssystem gem. Leistungs-beschreibung herzustellen. Die Berechnung der Punkte für die Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Verhältnis "Angebot mit den geringsten Personentagen" zu dem "Angebot mit jeweils höheren Personentagen" multipliziert mit der maximale möglichen Punktzahl 100. Die ermittelte Leistungspunktzahl (L) wird mit drei Nachkommastellen gerundet.
Aus der Leistungspunktzahl (L) und dem Gewichtungsfaktor 25% wird der Index (Li) errechnet.
Dieser wird auf drei Nachkommastellen gerundet. Hierdurch erhält der beste Bieter
(=geringste Personentage) den maximalen Index (Li) = 100* 0,25 = 25 Indexpunkte (Li).
Die übrigen Bieter bekommen in Relation dazu den entsprechenden (niedrigeren) Inex.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
Internet-Adresse: https://rp-Darmstadt.hessen.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.