Erneuerung EÜ Werner-von-Siemens-Straße Bruchsal– Strecke 4000 – km 51,310 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53404
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mannal, Erik
E-Mail:
Telefon: +49 7219386263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Werner-von-Siemens-Straße Bruchsal– Strecke 4000 – km 51,310
Mikropfähle: 80 m3
Großbohrpfähle: 270 m3
Stahlbetonfertigteile: 130 m3
Ortbetonbauteile: 280 m3
Magerbeton: 230 m3
Baustahl: 740 t
Anker: 160 m
Schotter: 520 m3
Erdaushub: 1830 m3
Verfüllung: 1650 m3
Abbruch Stahlbeton: 400 m3
Abbruch Stahlbrücken: 340 t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ Werner-von-Siemens-Straße Bruchsal– Strecke 4000 – km 51,310
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erneuerung EÜ Werner-Siemens-Straße Bruchsal - Strecke 4000 - km 51,310
Mikropfähle: 80 m3
Großbohrpfähle: 270 m3
Stahlbetonfertigteile: 130 m3
Ortbetonbauteile: 280 m3
Magerbeton: 230 m3
Baustahl: 740 t
Anker: 160 m
Schotter: 520 m3
Erdaushub: 1830 m3
Verfüllung: 1650 m3
Abbruch Stahlbeton: 400 m3
Abbruch Stahlbrücken: 340 t
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
LÄA 26 - Trennung Flügelwand und Schotterwand zw. Gl. 3 u. 9 Trennung Flügelwand und Schotterwand zw. Gl. 3 u. 9
Gem. der Ausführungsplanug kann die Abbruchkante des Widerlagers im Bereich zum angrenzenden Bauwerk der AVG erst nach örtlichem Aufmaß festgelegt werden. Dies war erst im Zuge der Baumaßnahme möglich, nachdem die Zugänglichkeit durch den Aushub des alten Überbaus und erfolgtem Teilabbruch des Widerlagers gegeben war. Daher fallen nun zusätzlich Betonsägearbeiten, zusätzliche Vermessungsarbeiten und zusätzliche Schal- und Betonierarbeiten an. Die Ausführung der Bauleistung bleibt unverändert. Die Änderung resultiert aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat und die vom AG trotz Sorgfalt (Berücksichtigung der Bestandspläne und Vermessung bei der EP und AP) nicht vorausgesehen werden konnten.