RFI request for information

Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Mainova AG
Postanschrift: Solmsstraße 38
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sulejmanov, Sabir
E-Mail:
Telefon: +49 6921326857
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainova.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RFI request for information

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Informationsanfrage zur Auswahl eines geeigneten Stilllegungsverfahrens von Ölkabeln im Stadtgebiet Frankfurt am Main.

Es handelt sich hierbei um eine Informationsanfrage (RFI request for information), Ihre Angebotsabgabe ist in dem Zusammenhang unverbindlich und dient dem Informationszweck.

Technische Voraussetzungen:

Bei Sanierungs-/ Stilllegungsprojekten von Öl-Kabelsystemen im NRM-Netz verfolgen wir das Sanierungsziel von mindestens 95 % des im Kabelsystem vorhandenen Isolieröls abzubauen bzw. entfernen zu können.

Es müssen entsprechende Nachweise geführt werden. Über die Sanierungsdauer müssen chemische Analysen auf das Vorhandensein von Schwermetallen und PHK sowie der Restölmenge durchgeführt werden. Das verbleibende Restöl des Kabels muss derart gebunden sein, das von keiner weiteren Umweltschädigung auszugehen ist. Weiterhin muss der Nachweis geführt werden, dass kein weiteres Öl mehr in die Umwelt gelangen kann.

Nach Abschluss des Verfahrens müssen mindestens 95% des Öls im Kabel abgebaut sein. Damit unterliegt das stillgelegte Kabel gemäß AwSV keiner weiteren Überwachung mehr. Das Verfahren muss vom Regierungspräsidiums Darmstadt anerkannt sein und durch einen unabhängigen Sachverständigen begleitet und bestätigt werden. Ein abschließender Bericht muss bestätigen, dass die Entfernung des wassergefährdenden Stoffs erfolgt ist, sodass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern und Böden nicht zu erwarten ist. Nach einer erfolgreichen Anwendung muss das einzelne System ohne entsprechende Überwachungseinrichtungen im Erdreich verbleiben können. Die Bestätigung eines Erlaubnisverfahren/ Zulassungsverfahren ist vorzulegen. Weiterhin sollten durch das Regierungspräsidium anerkannte Referenzprojekte, gegebenenfalls anderer deutscher Verteilnetzbetreiber, vorgelegt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Informationsanfrage zur Auswahl eines geeigneten Stilllegungsverfahrens von Ölkabeln im Stadtgebiet Frankfurt am Main.

Es handelt sich hierbei um eine Informationsanfrage (RFI request for information), Ihre Angebotsabgabe ist in dem Zusammenhang unverbindlich und dient dem Informationszweck.

Technische Voraussetzungen:

Bei Sanierungs-/ Stilllegungsprojekten von Öl-Kabelsystemen im NRM-Netz verfolgen wir das Sanierungsziel von mindestens 95 % des im Kabelsystem vorhandenen Isolieröls abzubauen bzw. entfernen zu können.

Es müssen entsprechende Nachweise geführt werden. Über die Sanierungsdauer müssen chemische Analysen auf das Vorhandensein von Schwermetallen und PHK sowie der Restölmenge durchgeführt werden. Das verbleibende Restöl des Kabels muss derart gebunden sein, das von keiner weiteren Umweltschädigung auszugehen ist. Weiterhin muss der Nachweis geführt werden, dass kein weiteres Öl mehr in die Umwelt gelangen kann.

Nach Abschluss des Verfahrens müssen mindestens 95% des Öls im Kabel abgebaut sein. Damit unterliegt das stillgelegte Kabel gemäß AwSV keiner weiteren Überwachung mehr. Das Verfahren muss vom Regierungspräsidiums Darmstadt anerkannt sein und durch einen unabhängigen Sachverständigen begleitet und bestätigt werden. Ein abschließender Bericht muss bestätigen, dass die Entfernung des wassergefährdenden Stoffs erfolgt ist, sodass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern und Böden nicht zu erwarten ist. Nach einer erfolgreichen Anwendung muss das einzelne System ohne entsprechende Überwachungseinrichtungen im Erdreich verbleiben können. Die Bestätigung eines Erlaubnisverfahren/ Zulassungsverfahren ist vorzulegen. Weiterhin sollten durch das Regierungspräsidium anerkannte Referenzprojekte, gegebenenfalls anderer deutscher Verteilnetzbetreiber, vorgelegt werden.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Ausschreibungsunterlagen werden mit dem Start des Teilnahmewettbewerbs nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach SektVO.

Der Teilnahmewettbewerb wird voraussichtlich im Q3 2023 starten. Der Start der Arbeiten für alle Bauabschnitte ist im Q2 2024 vorgesehen.

Diese Bekanntmachung ist kein Aufruf zum Wettbewerb oder zur Einreichung von Teilnehmeranträgen. Sie dient lediglich als nicht verbindliche Bekanntmachung und Vorinformation von Interessenten.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/09/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/06/2023

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