RFI request for information
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Solmsstraße 38
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sulejmanov, Sabir
E-Mail:
Telefon: +49 6921326857
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainova.de
Abschnitt II: Gegenstand
RFI request for information
Informationsanfrage zur Auswahl eines geeigneten Stilllegungsverfahrens von Ölkabeln im Stadtgebiet Frankfurt am Main.
Es handelt sich hierbei um eine Informationsanfrage (RFI request for information), Ihre Angebotsabgabe ist in dem Zusammenhang unverbindlich und dient dem Informationszweck.
Technische Voraussetzungen:
Bei Sanierungs-/ Stilllegungsprojekten von Öl-Kabelsystemen im NRM-Netz verfolgen wir das Sanierungsziel von mindestens 95 % des im Kabelsystem vorhandenen Isolieröls abzubauen bzw. entfernen zu können.
Es müssen entsprechende Nachweise geführt werden. Über die Sanierungsdauer müssen chemische Analysen auf das Vorhandensein von Schwermetallen und PHK sowie der Restölmenge durchgeführt werden. Das verbleibende Restöl des Kabels muss derart gebunden sein, das von keiner weiteren Umweltschädigung auszugehen ist. Weiterhin muss der Nachweis geführt werden, dass kein weiteres Öl mehr in die Umwelt gelangen kann.
Nach Abschluss des Verfahrens müssen mindestens 95% des Öls im Kabel abgebaut sein. Damit unterliegt das stillgelegte Kabel gemäß AwSV keiner weiteren Überwachung mehr. Das Verfahren muss vom Regierungspräsidiums Darmstadt anerkannt sein und durch einen unabhängigen Sachverständigen begleitet und bestätigt werden. Ein abschließender Bericht muss bestätigen, dass die Entfernung des wassergefährdenden Stoffs erfolgt ist, sodass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern und Böden nicht zu erwarten ist. Nach einer erfolgreichen Anwendung muss das einzelne System ohne entsprechende Überwachungseinrichtungen im Erdreich verbleiben können. Die Bestätigung eines Erlaubnisverfahren/ Zulassungsverfahren ist vorzulegen. Weiterhin sollten durch das Regierungspräsidium anerkannte Referenzprojekte, gegebenenfalls anderer deutscher Verteilnetzbetreiber, vorgelegt werden.
Informationsanfrage zur Auswahl eines geeigneten Stilllegungsverfahrens von Ölkabeln im Stadtgebiet Frankfurt am Main.
Es handelt sich hierbei um eine Informationsanfrage (RFI request for information), Ihre Angebotsabgabe ist in dem Zusammenhang unverbindlich und dient dem Informationszweck.
Technische Voraussetzungen:
Bei Sanierungs-/ Stilllegungsprojekten von Öl-Kabelsystemen im NRM-Netz verfolgen wir das Sanierungsziel von mindestens 95 % des im Kabelsystem vorhandenen Isolieröls abzubauen bzw. entfernen zu können.
Es müssen entsprechende Nachweise geführt werden. Über die Sanierungsdauer müssen chemische Analysen auf das Vorhandensein von Schwermetallen und PHK sowie der Restölmenge durchgeführt werden. Das verbleibende Restöl des Kabels muss derart gebunden sein, das von keiner weiteren Umweltschädigung auszugehen ist. Weiterhin muss der Nachweis geführt werden, dass kein weiteres Öl mehr in die Umwelt gelangen kann.
Nach Abschluss des Verfahrens müssen mindestens 95% des Öls im Kabel abgebaut sein. Damit unterliegt das stillgelegte Kabel gemäß AwSV keiner weiteren Überwachung mehr. Das Verfahren muss vom Regierungspräsidiums Darmstadt anerkannt sein und durch einen unabhängigen Sachverständigen begleitet und bestätigt werden. Ein abschließender Bericht muss bestätigen, dass die Entfernung des wassergefährdenden Stoffs erfolgt ist, sodass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern und Böden nicht zu erwarten ist. Nach einer erfolgreichen Anwendung muss das einzelne System ohne entsprechende Überwachungseinrichtungen im Erdreich verbleiben können. Die Bestätigung eines Erlaubnisverfahren/ Zulassungsverfahren ist vorzulegen. Weiterhin sollten durch das Regierungspräsidium anerkannte Referenzprojekte, gegebenenfalls anderer deutscher Verteilnetzbetreiber, vorgelegt werden.
Die Ausschreibungsunterlagen werden mit dem Start des Teilnahmewettbewerbs nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach SektVO.
Der Teilnahmewettbewerb wird voraussichtlich im Q3 2023 starten. Der Start der Arbeiten für alle Bauabschnitte ist im Q2 2024 vorgesehen.
Diese Bekanntmachung ist kein Aufruf zum Wettbewerb oder zur Einreichung von Teilnehmeranträgen. Sie dient lediglich als nicht verbindliche Bekanntmachung und Vorinformation von Interessenten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben