Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31938
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatung Stufe 2 im PfA 7.1 KaBa
Sehr
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatung Stufe 2 im PfA 7.1 KaBa
Sehr
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
LÄA 23 - Zusätzliche geforderte Untersuchungen zur Abrasivität
Entsprechend der Abstimmungen im Tunnelworkshop zur Planung des Tunnels Offenburg, wurde ein Untersuchungskonzept für die Untersuchung der Abrasivität zur Charakterisierung des möglichen Verschleisses der Maschine hervorgerufen durch die Interaktion Maschine/ Boden erstellt. Die Fa. gbm wurde schon mit einen Teil der Abrasivitätsuntersuchungen beauftragt. Die genauen Kenntnisse der Abrasivitäts-Kennwerte sind entscheidend für die spätere Auswahl der Schneidewerkzeuge/ Stahlklasse am Tunnelvortriebsschneidrad. Durch die sehr ausführlichen Untersuchungen der Abrasivität an verschiedenen Bodenmaterialen soll gewährleistet werden, dass dem späteren AN Bau alle Informationen vorliegen, die er benötigt um die Tunnelbohrmaschine auf die zu erwartenden Bodenschichten auszurichten und somit erhebliche Nachträge vermieden werden können. Nach Abstimmung mit dem Tunnelsachverständigen müssen im Nachgang für eine eindeutige Zuordnung zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden.