Leerstandsagentur Referenznummer der Bekanntmachung: 61-2023-00007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 10
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-46052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leerstandsagentur
Suchen und Finden von Räumen für Kreative und die Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und potentiellen Mieter*innen
Öffentlichkeitsarbeit
Das gesamte Stadtgebiet
Suchen und Finden von Räumen für Kreative und die Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und potentiellen Mieter*innen
Öffentlichkeitsarbeit
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende um jeweils ein Jahr durch den Auftraggeber verlängert werden. Er endet spätestens nach dreimaliger Verlängerung.
Bitte laden Sie Ihre Angebote rechtzeitig auf die Vergabeplattform hoch. Angebote die erst nach der Angebotsfrist vollständig hochgeladen sind, können in der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum) Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmung des Herkunftlandes. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslands für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle von Unternehmen, die nicht im Berufs- und Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung, aus der sich die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GbR) und ihr bevollmächtigter Vertreter ergibt.
Eigenerklärung zum Nettogesamtumsatz der letzten drei Jahre vor Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossene Geschäftsjahre
Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung
-Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer
Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro; Vermögens und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro
Einschlägige mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenz. Vergleichbar bedeutet: Suchen und Finden von Räumen und Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und potentiellen Mieter*innen für Kreative (siehe Aufgabenbeschreibung)
Mindestens 1 Referenz nicht älter als 5 Jahre
Büro vor Ort in der Stadt Frankfurt am Main verpflichtend, bzw. schriftliche Bestätigung der Einrichtung eines Büros vor Ort mit Zuschlag, Nachweis eines potentiellen Mietverhältnisses,
Abschnitt IV: Verfahren
Laufzeit von 2 Jahren + 3 - malige Verlängerung um 1 Jahr. Die Gesamtlaufzeit beträgt die Dauer von 5 Jahren, da der Förderzeitraum des Förderprogramms: "Leerstehende Räume für Kreative" 5 Jahre beträgt. Eine neu Ausschreibung für 1 Jahre ist nicht wirtschaftlich, da die Installation eines neuen Büros mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).