ESTW-A Leipzig-Connewitz, Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Anpassung Bf Stötteritz und Abzw. Anger Bz 2.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54870
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW-A Leipzig-Connewitz, Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Anpassung Bf Stötteritz und Abzw. Anger Bz 2.1
ESTW-A Leipzig-Connewitz, Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Anpassung Bf Stötteritz und Abzw. Anger Bz 2.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW-A Leipzig-Connewitz, Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Anpassung Bf Stötteritz und Abzw. Anger Bz 2.1
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ditzingen
ESTW-A Leipzig-Connewitz, Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Anpassung Bf Stötteritz und Abzw. Anger Bz 2.1
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
LÄA 01 - Vertragsanpassung und A-Anzeigen.
Der Inhalt des Nachtrags beschreibt die Neubewertung der Leistung zum Bauvorhaben 7EÜ Bz 2.0 und Bz 2.1. auf Grundlage
der übergebenen PT1-Unterlagen, zwischen Vertrag und den freigegebenen Unterlagen PT1. Die zusätzlichen Leistungen
konnten nur durch den ESTW-Systemausrüster Thales erbracht werden, da es sich um Umbauarbeiten an Bestandsanlagen bzw.
Bestandssystemen der Firma Thales handelt. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei
besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung
würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung,
einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der
Mängelverfolgung bei Planugsmängel führen.