Komplex Karsdorf-Nebra Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64757
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex Karsdorf-Nebra
Komplex Karsdorf-Nebra
06642 Nebra (Unstrut)
Abschnitt km 21,42-24,92 Gleiserneuerung ohne Schiene (GEoS):
- GEoS rd. 3.500 m mit Umbauzug (ggf. Unterbrechung an BÜ/DL/EÜ)
- Bettungsreinigung rd. 3.500 m maschinell (ggf. Unterbrechung an BÜ/DL/EÜ)
- BÜ-Belagswechsel an einem BÜ; Aus- und Wiedereinbau von einem BÜ; 2 BÜs ohne Ausbau
- Randwege rd. 3.500 m wiederherstellen, einseitig
- Reprofilierung Bahngräben und Entwässerungsanlagen rd. 3.300 m, einseitig
- Gleisvermarkung im Gesamten Abschnitt
Abschnitt km 24,92-28,90 Gleiserneuerung mit Schiene (GE) und Stützwand:
- GE rd. 3000 m mit Umbauzug (ggf. Unterbrechung an BÜ/DL/EÜ)
- GE in 2 Abschnitten von rd. 300 m und 400 m konventionell
- Bettungsreinigung rd. 2800 m maschinell (ggf. Unterbrechung an BÜ/DL/EÜ)
- Bettungserneuerung in 3 Abschnitten von rd. 300 m, 400 m und 200 m konventionell
- BÜ-Belagswechsel an 4 BÜs; Aus- und Wiedereinbau von 3 BÜs, davon 2 zum Umbau (GE) und
einem zum Anpassungsstopfgang; ein BÜ ohne Ausbau
- Randwege rd. 7800 m wiederherstellen, einseitig
- Reprofilierung Bahngräben und Entwässerungsanlagen rd. 30m einseitig
- Gleisvermarkung im Gesamten Abschnitt inkl. Bf Nebra
- Rückbau Stützwand rd. 18m
- Rückbau Gebäude
-Umverlegen Streckenkabel
-Errichtung Erdbauwerk
-Errichtung Kabeltrog und Rückverlegung Streckenkabel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komplex Karsdorf-Nebra
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.